48-Jähriger in Deutschland 31 Jahre nach Mord verurteilt
Die 13-Jährige starb am 15. Dezember 1993 auf einem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart). Sie wurde minutenlang gewürgt und sexuell missbraucht. Ihr Körper wurde in einer Güllegrube entsorgt und zwei Tage nach der Tat gefunden.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord plädiert und eine Jugendstrafe von neun Jahren für den 48-Jährigen gefordert. Auch die Nebenklagevertreter sehen einen Mord als erwiesen an. Nach Angaben des Anklägers fanden sich DNA-Spuren des Deutschen am Tatort. Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt, weil aus ihrer Sicht nicht zweifelsfrei feststeht, dass ihr Mandant für den Tod der 13-Jährigen verantwortlich ist.
Das nicht rechtskräftige Urteil war mit Spannung erwartet worden, denn so viele Jahre nach der Tat sind alle Delikte außer Mord bereits verjährt. Wäre aus Sicht der Kammer dem Deutschen ein Tötungsdelikt nicht nachweisbar gewesen oder hätte er sich nach dem festgestellten Sachverhalt nicht strafbar gemacht, wäre ein Freispruch erfolgt.
Wäre das Gericht davon ausgegangen, dass der Angeklagte ein Tötungsdelikt begangen hat, es aber kein Mord war, so hätte ebenfalls ein Freispruch ergehen können. Bei einem anderen angenommenen Delikt wie beispielsweise Totschlag wäre unter Umständen auch eine Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung infrage gekommen.
Zusammenfassung
- Das Landgericht Würzburg hat einen 48-Jährigen zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt, 31 Jahre nach dem Mord an einer 13-Jährigen auf einem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld.
- Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre gefordert, da DNA-Spuren am Tatort gefunden wurden, während die Verteidigung einen Freispruch verlangte.
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig und wurde mit Spannung erwartet, da alle Delikte außer Mord verjährt sind.