3,2 Millionen Euro an Geldstrafen seit zweitem Lockdown verhängt

41.000 Personen wurden seit Ende September wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln angezeigt. Die Strafen machten rund 3,2 Millionen Euro aus.

Seit Beginn des zweiten landesweiten Lockdowns am 26. September 2020 sind in Österreich rund 41.000 Personen wegen Verstößen gegen die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung angezeigt worden. Fast 22.000, also rund die Hälfte davon, bekamen Geldstrafen auferlegt. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS durch das Gesundheitsministerium hervor. Die Strafen machten von Ende September bis Ende Februar in Summe rund 3,2 Millionen Euro aus.

Rechtliche Grundlagen waren laut Auskunft des Innenministeriums ausschließlich das Covid-19-Maßnahmengesetz sowie der Paragraf 40 im Epidemiegesetz, berichteten die "Salzburger Nachrichten". Die meisten Verstöße seit Beginn des zweiten Lockdowns gab es demnach in allen Bundesländern wegen Missachtung der Ausgangsbeschränkungen.

28.000 Anzeigen bis Ende August

Ende August 2020 hatte das Innenministerium knapp 28.000 Anzeigen seit Beginn der Beschränkungen ab dem ersten Lockdown im März und April vermeldet. Insgesamt waren bis dahin Geldstrafen in Höhe von fast 5,9 Millionen Euro verhängt worden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte jedoch Teile der Verordnung zu den Ausgangsbeschränkungen als rechtswidrig erkannt. Mehr als 10.000 Betroffene legten Rechtsmittel ein - mehr als die Hälfte war damit erfolgreich.

ribbon Zusammenfassung
  • Seit Beginn des zweiten landesweiten Lockdowns am 26. September 2020 sind in Österreich rund 41.000 Personen wegen Verstößen gegen die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung angezeigt worden.
  • Fast 22.000, also rund die Hälfte davon, bekamen Geldstrafen auferlegt. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS durch das Gesundheitsministerium hervor.
  • Die Strafen machten von Ende September bis Ende Februar in Summe rund 3,2 Millionen Euro aus.
  • Rechtliche Grundlagen waren laut Auskunft des Innenministeriums ausschließlich das Covid-19-Maßnahmengesetz sowie der Paragraf 40 im Epidemiegesetz, berichteten die "Salzburger Nachrichten".