32-Jähriger nach acht Schüssen auf Wiener vor Gericht
Dass der Wiener noch lebt, "grenzt an ein Wunder", sagte Staatsanwältin Elena Haslinger. Das Opfer erlitt mehrere Bauchschüsse sowie Durchschüsse an der Hand, am Hüftgelenk und an einem Hoden. Der Schwerstverletzte musste zwölf Operationen über sich ergehen lassen. Von vier Projektilen, die in seinem Körper steckten, konnten nur zwei entfernt werden, schilderte Haslinger. Das Krankenhaus konnte der Mann erst nach dreimonatiger stationärer Behandlung verlassen. "Ohne der raschen Hilfe wäre er verstorben", verwies die Staatsanwältin auf ein Sachverständigengutachten. Der Mann wird laut Opfervertreter ein Pflegefall bleiben.
Der filmreife Vorfall ereignete sich in der Nacht auf den 8. Juli. Die beiden Männer waren gemeinsam im Auto des Wieners unterwegs, offenbar um einen Freund des Niederländers in Flintsbach am Inn in Bayern abzuholen. Nach etwa 200 Meter Fahrt sollen die beiden in Streit geraten sein. Laut Anklage stieg der Niederländer aus, ging bis zum Fahrbahnrand und feuerte von dort mindestens sieben Schüsse auf den Wiener ab, der weiterhin hinter dem Lenkrad saß. Nach wenigen Metern Fahrt fiel das Opfer aus dem Wagen und blieb am Gehsteig liegen.
Der Schütze ließ den Verletzten zurück und lud in seiner nur wenige 100 Meter entfernten Mietwohnung die Faustfeuerwaffe nach. Dann kam er zum Tatort zurück, hievte den 40-Jährigen in den Kofferraum des Wagens und gab mindestens einen weiteren Schuss auf ihn ab. Anschließend fuhr er rund acht Kilometer in einen Wald, stieß den Mann über eine steile Böschung hinunter und ließ ihn im unwegsamen Gelände liegen.
Der Niederländer fuhr später in sein Appartement zurück, wo die Polizei bei ihm auftauchte, weil er seine Schlüsselkarte verloren hatte - offensichtlich beim Einladen des Wieners in den Kofferraum. Als die Beamten dann noch Munition in der Wohnung fanden, nahmen sie ihn fest. Im Nahbereich der Unterkunft stießen sie auch auf das Auto des Wieners, in dem auf dem Beifahrersitz die Tatwaffe lag.
Zu Beginn der Verhandlung übernahm der Beschuldigte noch eine Verantwortung zum Vorwurf des versuchten Mordes. "Mord ist ein großes Wort. Aber ich übernehme die Verantwortung", übersetzte ein Dolmetscher. Später relativierte er diese Aussage und erklärte, er übernehme eine Verantwortung für eine schwere Körperverletzung. "Ich wollte ihn nicht töten, nur schwer verletzen. Sonst hätte ich ihm gleich durch den Kopf geschossen", beteuerte er vor der Vorsitzenden des Schwurgerichtes, Richterin Bettina Maxones-Kurkowski. "Ich wollte überhaupt nicht, dass so etwas passiert. Es ist nichts geplant gewesen. Es war eine Aktion - Reaktion", meinte er und ergänzte, "ich bin kein aggressiver Mensch".
Der Niederländer machte heute auch erstmals Angaben zur Tat. Vor der Polizei habe er nicht aussagen wollen, weil diese alles, was er sagt, gegen ihn verwende, meinte der Schlosser und Tätowierer, der in seiner Heimat bisher 18 mal verurteilt wurde, davon fünfmal wegen Gewaltdelikte. Zuletzt wurde er im April 2020 aus der Haft entlassen. Ende Juni mietete er sich ein Appartement in Zell am See, um dort ein neues Leben zu beginnen und als Tätowierer zu arbeiten, wie er schilderte.
Der Täter und das Opfer haben sich laut dem Angeklagten erst am 7. Juli kennengelernt. "Das war Zufall", sagte er zur Vorsitzenden. Der Wiener hatte ein Geschäftslokal zur Vermietung von E-Scootern in Zell am See betrieben. Der Niederländer schilderte, er sei in das Geschäft hineingegangen und habe den 40-Jährigen gefragt, ob er ihm helfen könne, eine Western-Union-Filiale zu finden. Er müsse 500 Euro abheben, die ihm für ein Leihauto geschickt worden seien, um damit einen Freund, der bei ihm in Zell am See Urlaub machen wolle, in Bayern abzuholen. Doch die Filiale sei bereits geschlossen gewesen.
Nach den Schilderungen des Angeklagten kauften sie sich Getränke in einem Supermarkt, speisten "auf meine Rechnung chinesisch" und konsumierten gemeinsam Bier, Wodka und Kokain. Nachdem der Wiener die Drogen genommen habe, sei dieser "etwas emotional" geworden, sagte der Niederländer. Der Mann habe gefragt, ob er ihm eine Schusswaffe besorgen könne, weil er ein Problem mit jemanden habe. "Ich gab ihm die Waffe, es wurde ein Betrag von 850 Euro vereinbart, mit vollem Magazin dazu."
Spät in der Nacht seien sie dann mit dem Auto des Wieners losgefahren, doch nach kurzer Fahrt habe der 40-Jährige gemeint, er sei betrunken und könne nicht mehr weiterfahren. "Ich sagte, er soll zur Bank fahren, um Geld zu holen. Doch das wollte er nicht." Als er die Waffe zurückverlangt habe, habe der Wiener diese auf ihn gerichtet und ihn aufgefordert, auszusteigen. "Da hat sich ein Schuss gelöst", der durchs Fenster gegangen sei, erzählte der Angeklagte. "Ich habe ihm die Waffe entrissen, bin ausgestiegen und habe in Richtung seiner Beine geschossen." Er habe das Magazin leer geschossen, der zuvor konsumierte Alkohol "hat das wahrscheinlich leichter gemacht". Durch den Rückstoß habe sich die Stoßrichtung geändert, deshalb sei auch der Bauch des Wieners getroffen worden.
Unter Schock sei er in sein Appartement zurückgekehrt, erzählte der Beschuldigte. Er habe die Waffe neu geladen, "aus Angst, weil ich schauen wollte, ob er noch lebt", Handschuhe angezogen und sei zum Ort des Geschehnes zurückgekehrt. "Dass er noch lebte, habe ich nicht bemerkt." Deshalb habe er auch nicht die Rettung gerufen, sondern den Leblosen in den Kofferraum geladen und ihn dann "den Hang hinuntergeschmissen". An der Waffe habe er eine Ladehemmung festgestellt.
Auf die Frage der Richterin, warum er auf den Wiener geschossen hat, wenn er seinen Angaben zufolge doch selbst nicht mehr in Gefahr war, gab der Angeklagte keine Antwort. Seine Version, dass das Opfer die Waffe auf ihn gerichtet haben soll, erschien zweifelhaft. Laut Staatsanwältin wurden nur im Bereich des Abzuges ein Fingerabdruck des Opfers sichergestellt, nicht aber am Griff der Waffe. Zudem sei im Kofferraum eine Patronenhülse gefunden worden.
Die Richterin konfrontierte den Angeklagten auch mit der Aussage des angeblichen Freundes. Dieser hatte im Ermittlungsverfahren ausgesagt, es sei keine Rede davon gewesen, dass er von dem Beschuldigten abgeholt werde. "Das finde ich merkwürdig, das stimmt nicht", antwortete der Niederländer. Warum er denn so dringend in der Nacht ein Auto organisieren wollte, darüber hüllte er sich in Schweigen.
In dem Prozess werden noch drei Gutachter gehört und etliche Zeugen einvernommen. Ein Urteil wird am Freitag erwartet. Dem Angeklagten drohen im Falle eines Schuldspruchs wegen versuchten Mordes zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.
Zusammenfassung
- Am Landesgericht Salzburg ist am Mittwoch ein dreitägiger Prozess gegen einen Niederländer wegen Mordversuchs gestartet.
- Zuerst habe der Wiener die Waffe auf ihn gerichtet, er habe sie wegschlagen können und die Schüsse abgegeben, sagte der Angeklagte.
- Der Täter und das Opfer haben sich laut dem Angeklagten erst am 7. Juli kennengelernt.
- Der Wiener hatte ein Geschäftslokal zur Vermietung von E-Scootern in Zell am See betrieben.