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21 Opfer in Wien: Sexualstraftäter nach Prozess entlassen

Er hat mindestens 21 Frauen in Wien belästigt, sein erstes Opfer vergewaltigte er. Nach seiner rechtskräftigen Verurteilung darf ein 20-jähriger Sexualstraftäter heimgehen. Die Verteidigerin betonte, er sei Schüler aus gutem Hause - "kein Monster".

Ein 20-Jähriger ist nach einer Serie von Sexualdelikten in Wien am Donnerstag zu zweieinhalb Jahre teilbedingter Haft verurteilt worden. 

Er wurde rechtskräftig unter anderem wegen Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung und sexueller Belästigung schuldig gesprochen. Da er zwei Drittel der unbedingten Haft von zehn Monaten verbüßt hat, wurde er nach der Urteilsverkündung bedingt entlassen.

Die Staatsanwältin sprach angesichts der Vorwürfe vom "Albtraum jedes jungen Mädchens, jeder Frau, jedes Vaters und jeder Mutter".

Opfer von 17 bis 73 Jahren

Der zu den Tatzeitpunkten 19-Jährige soll von Mai bis Ende Juni 2023 in Wien-Wieden und -Margareten Opfer im Alter von 17 bis 73 Jahren etwa unter den Rock oder das Kleid gegriffen oder sich selbst entblößt haben. Er zeigte sich großteils geständig, laut Gutachter habe er eine Sexualpräferenzstörung. 

Der Angeklagte hatte laut Staatsanwältin "wahllos Mädchen und Frauen von hinten attackiert" und im Genitalbereich berührt - meistens in dem Moment, als sie beim Heimkommen den Schlüssel zur Eingangstür suchten. Einige Opfer sind den Angaben zufolge nach dem Übergriff traumatisiert.

Schüler "aus gutem Hause" in "schwerer Lebensphase"

Laut einem Gutachten ist der Angeklagte zurechnungsfähig. Die Verteidigerin betonte, ihr Mandant - Schüler und aus gutem Hause - "ist kein Monster".

Zu der vom Sachverständigen Peter Hofmann attestierten Störung meinte der Beschuldigte, der aus der U-Haft vorgeführt wurde: "Ich weiß, dass ich in dieser Hinsicht ein Problem habe."

Die Kombination mit dem Konsum von Drogen, Aufputschmitteln sowie einer "schweren Lebensphase" hätten zu den Taten geführt und ihn "verleitet, Frauen aufs Gesäß zu greifen". Seit sieben Monaten macht der 20-Jährige eine Psychotherapie.

Vergewaltigung bei erster Tat

Beim ersten Vorfall am 12. Mai kam es laut Anklage zu einer Vergewaltigung, dazu bekannte sich der junge Mann nicht schuldig. Bei einer Eingangstür habe er sich dem Opfer genähert, ihm "von hinten den Mund zugehalten" und es unter dem Rock berührt, schilderte der Angeklagte. Als die Frau schrie, sei er davongelaufen. Das Video der kontradiktorischen Vernehmung des Opfers wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt.

Die Serie fand am 30. Juni ein Ende, als der junge Mann von der Polizei auf frischer Tat ertappt wurde. Der Angeklagte soll bei der Festnahme Widerstand geleistet und einen Beamten in Zivil mit einem Schlüssel verletzt haben. Bei einer Hausdurchsuchung wurde ein Schlagring gefunden, deshalb wurde der 20-Jährige auch nach dem Waffengesetz verurteilt.

Die Landespolizeidirektion suchte nach der Festnahme weitere Opfer und veröffentlichte ein Foto des jungen Mannes. Insgesamt meldeten sich 21 Frauen.

Aufgrund eines persönlichen Naheverhältnisses einer Justizbediensteten zu einem Opfer wurde das Verfahren wegen des Anscheins einer Befangenheit an St. Pölten übertragen.

In seinen Schlussworten erklärte der Angeklagte, dass es "absolut falsch war", was er getan habe. Er entschuldigte sich bei den Opfern und bat das Gericht um eine zweite Chance.

Geld als Wiedergutmachung übergeben

Zusätzlich zur Strafe erging vom Landesgericht die Weisung zu einer psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet. In zwei Fällen erfolgte ein Freispruch im Zweifel.

Mehreren Opfern wurde während der Schöffenverhandlung Geld als Wiedergutmachung übergeben. Zudem wurden vier Frauen insgesamt 3.900 Euro zugesprochen.

ribbon Zusammenfassung
  • Er hat mindestens 21 Frauen in Wien belästigt, sein erstes Opfer vergewaltigte er.
  • Nach seiner rechtskräftigen Verurteilung darf ein 20-jähriger Sexualstraftäter heimgehen.
  • Da er zwei Drittel der unbedingten Haft von zehn Monaten verbüßt hat, wurde er nach der Urteilsverkündung bedingt entlassen.
  • Die Verteidigerin betonte, er sei Schüler aus gutem Hause - "kein Monster".