Niederösterreich: Lockerung bei Besucherreglung in Kliniken und Pflegeheimen
In Krankenhäusern ist pro Patient ein Besuch täglich erlaubt. In Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren ist der Besuch von maximal zwei Personen pro Bewohner und Tag möglich - also zwei Mal jeweils eine Person oder zwei Personen gleichzeitig, teilte die Landesgesundheitsagentur (LGA) in einer Aussendung mit.
Ausnahmen bei 2G-Plus-Regel
Besucher müssen geimpft oder genesen sein und brauchen zusätzlich ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist. Ausnahmen von der 2G-Plus-Regel gelten für Palliativ- und Hospizabteilungen sowie für die Begleitung in kritischen Lebensereignissen. In den Kliniken sind die Begleitung unterstützungsbedürftiger Patienten und die Begleitung oder der Besuch Minderjähriger weiterhin durch maximal zwei Personen möglich. Als Begleitung bei Untersuchungen während der Schwangerschaft und zum Besuch nach einer Entbindung ist jeweils eine Person erlaubt.
Zusammenfassung
- Mit Wochenbeginn sind die Besuchsregeln in niederösterreichischen Kliniken und Pflegezentren gelockert worden.
- 2G-Plus und FFP2-Maskenpflicht gelten weiterhin.
- In Krankenhäusern ist pro Patient ein Besuch täglich erlaubt.
- In Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren ist der Besuch von maximal zwei Personen pro Bewohner und Tag möglich - also zwei Mal jeweils eine Person oder zwei Personen gleichzeitig, teilte die Landesgesundheitsagentur (LGA) in einer Aussendung mit.
- Besucher müssen geimpft oder genesen sein und brauchen zusätzlich ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist.
- Ausnahmen von der 2G-Plus-Regel gelten für Palliativ- und Hospizabteilungen sowie für die Begleitung in kritischen Lebensereignissen.