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Mobilität im Lockdown: Skilifte und Nacht-U-Bahn bleiben, Urlaubsreisen sind umstritten

Vieles am aktuellen Lockdown erinnert an vergangene Regelungen. Es gibt aber auch kleine Neuerungen: Die ÖBB stellen den Fahrplan vorerst nicht um, die Nacht-U-Bahn bleibt. Umstritten sind Urlaubsreisen und Gastronomie in Skigebieten. Die Westbahn denkt über Änderungen im Fahrplan nach.

Seit Montag 0 Uhr ist der gesamte Handel abseits der Grundversorger geschlossen, in der Gastronomie sind nur Essensabholungen und -Lieferungen erlaubt, Hotels sind außer für Geschäftsreisende zu. In allen geschlossenen Innenräumen gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Auch der bekannte Zwei-Meter-Abstand gilt wieder. Es gelten die bekannten Gründe, aus denen das Haus verlassen werden darf.

Nacht-U-Bahn bleibt

Im Vergleich zu vorherigen Lockdowns sollen Schulen, Kindergärten und Universitäten geöffnet bleiben. Am ersten Tag gingen rund 70 Prozent der Kinder zur Schule. Anders ist dieses Mal auch, dass die Wiener Linien den Betrieb der Nacht-U-Bahn vor Samstagen, Sonn- und Feiertagen aufrecht erhalten. In längeren Lockdown-Phasen war diese in der Vergangenheit eingestellt worden. 

"Wir halten Wien weiterhin mobil und bringen all jene, die auch im Lockdown auf die Öffis angewiesen sind schnell, bequem und umweltfreundlich an ihr Ziel", heißt es von den Wiener Linien auf PULS 24 Anfrage. Man sei zudem mit den "dichtest möglichen" Intervallen unterwegs. Sollten Änderungen im Fahrplan noch nötig werden, werde man informieren. 

ÖBB fährt, kleine Änderungen bei der Westbahn

Auch bei den Bundesbahnen kommt es derzeit weder im Fern- noch im Nahverkehr zu Fahrplanänderungen. In vergangenen Lockdowns waren weniger Züge unterwegs - dafür konnte man mit ÖBB-Tickets in der Westbahn fahren und umgekehrt. Das sei momentan nicht der Fall, teilt eine Sprecherin der ÖBB auf PULS 24 Anfrage mit.

Bei der Westbahn komme es derzeit zu kleineren Änderungen im Fahrplan, ein paar "Zwischenzüge" seien gestrichen worden, teilt das Unternehmen PULS 24 mit. Man hoffe, dass es wieder eine Lösung seitens des Bundes geben wird, derzeit könne man noch nicht absehen, ob noch mehr Züge gestrichen werden müssen.

In sämtlichen Öffis gilt die FFP2-Maskenpflicht, so auch in Taxis. In privaten Autos muss die Maske getragen werden, wenn haushaltfremde Personen im Wagen sind.

Skifahren erlaubt

Ebenfalls mobil bleiben die Gondeln in den Skigebiete. Um sie gab es in vergangenen Lockdowns - nach dem Desaster von Ischgl und Bildern von langen Schlangen in den Skigebieten - viel Aufregung. Der erste Verordnungsentwurf für den jetzigen Lockdown wurde noch geändert - deshalb ist Skifahren nun erlaubt. Bis dahin war vorgesehen, dass Seilbahnen nur genutzt werden dürfen, wenn man sie zur Deckung persönlicher Bedürfnisse oder zu beruflichen Zwecken benötigt.

Nunmehr stehen sie auch allen anderen offen, sollten sie geimpft oder genesen sein. Es gilt also die 2G-Pflicht. In Gondeln und abgedeckten Sesselliften gilt auch FFP2-Maskenpflicht für alle über 14 Jahren. Zwischen sechs und 14 Jahren reicht ein Mundnasenschutz.

Skifahren selbst ist erlaubt, da der Aufenthalt im Freien "zur körperlichen und psychischen Erholung" erlaubt ist. Freilich gilt die Zwei-Meter-Abstand-Regel zu haushaltsfremden Personen. Unklar war zunächst, ob Gastronomen in den Skigebieten Take-Away anbieten dürfen. Der Verfassunsgerichtshof hatte ein solches Verbot von vergangen Lockdowns aufgehoben.

Der Obmann des Fachverbands der Seilbahnen in der Wirtschaftskammer, Franz Hörl argumetierte gegenüber "Ö1", dass das auch eine Frage der Sicherheit sei: "Weil wenn das Wetter umschlägt und Sie befördern weiter auf 2.500, 3.000 Meter auf den Gletscher, (...) geht das an die Gefährdung der Skifahrer heran, wenn man nachher nicht die Möglichkeit hat, dass man dort auch eine Infrastruktur in Form der Gastronomie zur Verfügung stellt."

Urlaubsreisen sind umstritten

Etwas komplizierter sind derzeit Flugreisen. Grenzschließungen sind derzeit nicht geplant. Auslandsreisen sind also grundsätzlich möglich - Österreich steht aber auf der Risikoliste mancher Länder. Bei der Einreise nach Österreich gilt die 2,5G-Regel. Ausgenommen sind Berufspendler, für die die 3G-Regel gilt.

Der bundesweite Lockdown sieht vor, dass man den eigenen Haushalt nur für begründete Ausnahmen wie etwa Arbeit oder die Deckung von Grundbedürfnissen verlassen kann. Während früherer Lockdowns wurden im grenznahen Ausland Umgehungshandlungen durch Personen mit Wohnsitz in Österreich beobachtet, etwa Auslandsreisen zum Einkaufen.

Aus dem Innenministerium hieß es am Montag auf APA-Anfrage, die Art der Kontrollen bleibe ähnlich wie in der 2G-Phase und während des Lockdowns für Ungeimpfte. "Die Intensität der Kontrollen bleibt hoch und wird durch zusätzliche Einsatzkräfte verstärkt", teilte ein Ministeriumssprecher mit. Dabei könne temporär auch auf etwa 1.000 Polizeischülerinnen und Polizeischüler als Verstärkung zurückgegriffen werden.

Bei Urlaubsreisen wird es darauf ankommen, wie man seine Reise argumentiert, sollte man auf dem Weg zum Flughafen oder vom Flughafen zum Wohnsitz kontrolliert werden: Zur Erholung oder zum Spazieren darf man das Haus verlassen, zum Partymachen auf Ibiza wohl eher nicht.

ribbon Zusammenfassung
  • Vieles am aktuellen Lockdown erinnert an vergangene Regelungen. Es gibt aber auch kleine Neuerungen: Die ÖBB stellen den Fahrplan vorerst nicht um, die Nacht-U-Bahn bleibt. Umstritten sind Urlaubsreisen und Gastronomie in Skigebieten. Die Westbahn denkt über Änderungen im Fahrplan nach.