Österreich seit Mitternacht wieder im Lockdown: Diese Regeln gelten
Seit 0 Uhr ist der gesamte Handel abseits der Grundversorger geschlossen, in der Gastronomie sind nur Essensabholungen und -Lieferungen erlaubt, Hotels sind außer für Geschäftsreisende zu. In allen geschlossenen Innenräumen gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Auch der bekannte Zwei-Meter-Abstand gilt wieder.
Im Vergleich zu vorherigen Lockdowns sollen Schulen, Kindergärten und Universitäten geöffnet bleiben. Vorgesehen ist "Präsenzunterricht für all jene, die es benötigen". Es besteht aber ein Appell der Bundesregierung und der Landeshauptleute, Schüler zu Hause zu betreuen, "dort wo dies möglich ist". Der Unterreicht soll vor Ort stattfinden und nicht per Distance Learning.
Aus diesen Gründen darf das Haus verlassen werden:
- notwendige Besorgungen des täglichen Lebens
- Arbeit und Ausbildung
- Betreuung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Personen zur Ausübung familiärer Rechte und Pflichten mit engen Angehörigen und Kontaktpersonen
- die gesundheitliche Versorgung inklusive des Weges zur Impfung oder zum CoV-Test
- körperliche und psychische Erholung im Freien mit engen Bezugspersonen
- die Deckung religiöser Grundbedürfnisse
- die Versorgung von Tieren
- unverschiebbare Behördengänge
- die Teilnahme an Wahlen und der Gebrauch von Instrumenten der Demokratie
-
Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
Bundesweiter Lockdown
Am Freitag schärfte die Regierung bei den Corona-Maßnahmen erneut nach. Der Lockdown gilt für alle, die Maskenpflicht wird ausgeweitet, Schulen und Kindergärten bleiben offen. Ein Überblick über die Regeln.
Diese Geschäfte bleiben geöffnet:
- Lebensmittelhandel
- Apotheken
- Drogerien
- Tankstellen
- Banken
- Postdiensteanbieter
- Trafiken und Zeitungskioske
Sperren müssen auch die "körpernahen" Dienstleister wie Friseure oder Kosmetiker. Auch der gesamte Freizeitbereich ist vom Lockdown betroffen. Theater, Konzertsäle, Kinos, Museen und Bibliotheken schließen auch ihre Pforten.
3G am Arbeitsplatz, Homeoffice, Maskenpflicht
Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die 3G-Regel, viele sind wieder im Homeoffice. Zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist an allen öffentlichen Orten, aber z.B. auch am Arbeitsplatz, ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten wird. In allen geschlossenen Innenräumen (abseits des Privatbereiches) gilt eine FFP2-Maskenpflicht - auch am Arbeitsplatz, sofern keine baulichen Sicherheitsmaßnahmen bestehen.
Geplant ist der Lockdown für alle österreichweit bis 12., in Oberösterreich bis 17. Dezember. Danach sollen die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte weiter gelten, dafür ist bisher keine Frist genannt worden.
Zusammenfassung
- Seit 0 Uhr ist der gesamte Handel abseits der Grundversorger geschlossen, in der Gastronomie sind nur Essensabholungen und -Lieferungen erlaubt, Hotels sind außer für Geschäftsreisende zu.
- In allen geschlossenen Innenräumen gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Auch der bekannte Zwei-Meter-Abstand gilt wieder.
- Im Vergleich zu vorherigen Lockdowns sollen Schulen, Kindergärten und Universitäten geöffnet bleiben. Vorgesehen ist "Präsenzunterricht für all jene, die es benötigen".
- Diese Geschäfte bleiben geöffnet: Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken, Postdiensteanbieter, Trafiken und Zeitungskioske
- Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die 3G-Regel, viele sind wieder im Homeoffice.
- Zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist an allen öffentlichen Orten, aber z.B. auch am Arbeitsplatz, ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten wird.