APA/HERBERT NEUBAUER

Gottesdienste ab Sonntag wieder möglich

Schon am 7. Februar werden in Österreichs Kirchen wieder Messen gefeiert. Voraussetzung dafür ist das Tragen von FFP2-Masken. Gesänge soll es allerdings keine geben.

Mit 7. Februar sind öffentliche Gottesdienste wieder möglich. Darauf haben sich die Kirchen und Religionsgesellschaften am Dienstag in einer neuen Vereinbarung mit Kultusministerin Susanne Raab geeinigt, wie das Ministerium in einer Aussendung bekannt gab. 

FFP2-Masken-Pflicht, keine Gesänge, Mindestabstand

Es müssen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Gesänge - egal ob von Chören oder von der Kirchengemeinde - sind untersagt. Alle Teilnehmer müssen FFP2-Masken tragen. Auch der Mindestabstand muss eingehalten werden. Zusätzlich muss ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus setzen die Kirchen und Religionsgesellschaften zur Eindämmung des Virus wie bisher auf den Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und eine eingeschränkte Sitzplatzanzahl.

Kultusministerin Raab dankte allen Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie den Gläubigen selbst für das "Durchhalten" während des Lockdowns: "Ich bin mir bewusst, dass der Glaube für viele Menschen in unserem Land gerade in schwierigen Zeiten eine wichtige Stütze darstellt und bin daher froh, dass öffentliche Gottesdienste nun wieder möglich sind." Mit den neuen Schutzmaßnahmen stelle man gleichzeitig sicher, dass sich das Coronavirus nicht weiterhin ausbreitet.

ribbon Zusammenfassung
  • Schon am 7. Februar werden in Österreichs Kirchen wieder Messen gefeiert.
  • Darauf haben sich die Kirchen und Religionsgesellschaften am Dienstag in einer neuen Vereinbarung mit Kultusministerin Susanne Raab geeinigt, wie das Ministerium in einer Aussendung bekannt gab. 
  • Es müssen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Gesänge - egal ob von Chören oder von der Kirchengemeinde - sind untersagt.
  • Alle Teilnehmer müssen FFP2-Masken tragen. Auch der Mindestabstand muss eingehalten werden. Zusätzlich muss ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden. 
  • Darüber hinaus setzen die Kirchen und Religionsgesellschaften zur Eindämmung des Virus wie bisher auf den Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und eine eingeschränkte Sitzplatzanzahl.