Corona: Risikogruppenfreistellung gilt wieder
Begründet wurde die Maßnahme mit dem "anhaltenden Infektionsrisiko für Risikogruppen am Arbeitsplatz". Keine Freistellung gibt es für Schwangere, was der ÖGB kritisiert. Für Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, gilt seit August eine Verkehrsbeschränkung anstelle einer verpflichtenden Absonderung. Die zugrundeliegende COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung sieht vor, dass positiv getestete Personen unter gewissen Voraussetzungen arbeiten gehen dürfen - sofern sie keine Symptome haben. "Um gesundheitlich stärker gefährdeten Personen auch weiterhin bestmöglichen Schutz am Arbeitsplatz zu bieten, wird der Schutz von vulnerablen Gruppen verlängert", erklärten die beiden Minister. Die sogenannte Risikogruppenverordnung gilt vorerst bis 31. Dezember 2022.
Höheres Infektionsrisiko
Im Herbst und Winter steige das allgemeine Infektionsrisiko. Mit einer Corona-Schutzimpfung und einem aufrechten Impfstatus seien Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gut vor schweren Verläufen geschützt. "Das gilt jedoch nicht für Angehörige von Risikogruppen, die trotz Impfung schwere Verläufe fürchten müssen oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können", betonte Kocher.
"Zusätzlich gelten in vulnerablen Settings wie z.B. in Krankenhäusern sowie in Alten- und Pflegeheimen nach wie vor eine Maskenpflicht und die 3-G-Regel", wurde erinnert. Aber auch am Arbeitsplatz müsse der Schutz von vulnerablen Personen höchste Priorität haben.
Verordnung im Juni ausgelaufen
Die aktuell gültige Verordnung basiere auf einer im Juni beschlossenen gesetzlichen Regelung für Risikogruppen. Zuletzt wurde sie nach der Einführung der Verkehrsbeschränkungen mit August wieder reaktiviert. Die Dienstfreistellung komme nur im äußersten Fall zur Anwendung und diene als Schutz für Personen, die durch Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko durch eine Covid-19-Erkrankung fürchten müssen. Dort, wo die berufliche Tätigkeit im Homeoffice erledigt werden kann und eine Arbeitsplatzumgestaltung zur Einhaltung des Sicherheitsabstands möglich ist, kann der Tätigkeit weiterhin nachgegangen werden. Die Kosten für die Freistellung werden der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber den Angaben zufolge zu 100 Prozent ersetzt.
"Gerade jetzt, da ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, ist es wichtig, die Dienstfreistellung für Risikogruppen weiterhin zu ermöglichen", so Kocher.
Keine Freistellung für Schwangere
Der Gewerkschaftsbund ÖGB kritisierte, dass es keine Freistellung für Schwangere gibt. "Schwangere wenden sich an uns und sind verunsichert, da sie seit Anfang Juli ohne Schutz dastehen. Daher fordern wir weiterhin die sofortige Freistellung aller Schwangeren ab der 14. Schwangerschaftswoche, unabhängig von ihrem Impfstatus und der Branche, in der sie arbeiten", sagte Korinna Schumann, Vizepräsidentin und Bundesfrauenvorsitzende des ÖGB.
Zusammenfassung
- Die coronabedingte Freistellungsregelung für Risikogruppen, die per Ende Juni ausgelaufen und über den Juli ausgesetzt worden war, gilt nun weiter bis Ende Dezember.