Bis September 2020: Distance Learning kostete 1,3 Millionen Euro
Der Rechnungshof hat heute seine Überprüfung der finanziellen Covid-Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern von März bis Ende September 2020 präsentiert. Für finanzielle Hilfsmaßnahmen wie etwa Zuschüsse, Sachleistungen, Haftungen, Garantien und Darlehen stand im Berichtszeitraum ein Gesamtvolumen von 52,180 Milliarden Euro bereit. Von diesem Gesamtvolumen wurden 21,332 Milliarden Euro bis Ende September 2020 in konkrete finanzielle Hilfsleistungen übergeführt, so der Rechnungshof.
Davon kamen vom Bund rund 20,9 Milliarden und von den Bundesländern rund 432 Millionen Euro. Die Maßnahmen des Bundes richteten sich schwerpunktmäßig auf die Bereiche Wirtschaft und Arbeitsmarkt sowie auf Hilfen, die mit dem Verzicht auf beziehungsweise mit dem zeitlichen Hinausschieben von Einnahmen verbunden waren.
Es ging um Transparenz
Wie der Rechnungshof ausführt geht es in dem Bericht weniger um eine kritische Prüfung der Corona-Maßnahmen, sondern primär um Transparenz. Es wird aber auch Kritik geübt. So war der Vertrag zwischen dem Tourismusministerium und der Tourismusbank über den Abschluss der Tourismusförderung zum Berichtszeitraum noch nicht abgeschlossen, obwohl bereits ein Haftungsvolumen von knapp einer Milliarde Euro vorlag. Und während es auf Bundesebene ein öffentliches Berichtswesen zu den Hilfen gab, bestand dieses auf Länderebene nicht.
Im Bereich Forstwirtschaft seien die Übergänge von Covid-Hilfen und Agrarförderungen teils fließend gewesen. Weiters kritisiert der Rechnungshof, dass Bezuschussungen für den Güterbereich der Bahn zu spät erfolgt seien. Im Kulturministerium wurden Fördermittel in Höhe von knapp 100 Millionen Euro ausbezahlt, obwohl die entsprechenden Vereinbarungen mit dem Austria Wirtschaftsservice nicht vorlag.
Insgesamt 89 finanzielle Hilfsmaßnahmen gemeldet
Im folgenden einige Beispiele aus den erfolgten Auszahlungen an Corona-Hilfen bis zum 30. September 2020: Für die Informationskampagne der Regierung flossen 15,9 Millionen Euro, für den Familienkrisenfonds 16,6 Millionen Euro, für die Infrastruktur Distance Learning 1,3 Millionen, den Lehrlingsbonus 27,3 Millionen und für die Rückholungen aus dem Ausland 3,1 Millionen Euro. Für den Härtefallfonds in der Landwirtschaft wurden 10,4 Mio. Euro bezahlt, die Testung "sichere Gastfreundschaft" schlug sich mit 8,9 Millionen Euro nieder.
Insgesamt wurden 89 finanzielle Hilfsmaßnahmen des Bundes dem Rechnungshof gemeldet. Der Bund beauftragte in 38 Fällen Dritte, sogenannte Intermediäre, mit der Abwicklung. Dabei griffen die Ministerien größtenteils auf bereits bestehende Abwicklungsstellen zurück. Einzig die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (Cofag) wurde neu gegründet. Auch in den Bundesländern wurden Intermediäre mit der Abwicklung der Hilfsmaßnahmen betraut. Die hohe Anzahl der involvierten Akteure auf Bundes- und Landesebene führte zu einer hohen Komplexität und Unübersichtlichkeit, merkt hier der Rechnungshof an.
Zusammenfassung
- Der Rechnungshof hat heute seine Überprüfung der finanziellen Covid-Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern von März bis Ende September 2020 präsentiert.
- Für finanzielle Hilfsmaßnahmen wie etwa Zuschüsse, Sachleistungen, Haftungen, Garantien und Darlehen stand im Berichtszeitraum ein Gesamtvolumen von 52,180 Milliarden Euro bereit.
- Von diesem Gesamtvolumen wurden 21,332 Milliarden Euro bis Ende September 2020 in konkrete finanzielle Hilfsleistungen übergeführt, so der Rechnungshof.
- Davon kamen vom Bund rund 20,9 Milliarden und von den Bundesländern rund 432 Millionen Euro.