Bayern: Corona-Ausgangsbeschränkungen 2020 sind rechtswidrig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Corona-Ausgangsbeschränkungen vom Frühjahr 2020 in Bayern für unzulässig erklärt. Die Richter bemängelten insbesondere, dass damals Einzelpersonen ohne besonderen Grund nicht ihre Wohnung verlassen durften. "Da hat der Senat gesagt, aus infektiologischer Sicht waren diese Personen nicht gefährdet", erläuterte VGH-Sprecher Andreas Spiegel am Mittwoch die Entscheidung der Richter.
In dem Verfahren ging es um die Infektionsschutzmaßnahmeverordnung vom 27. März 2020. Darin war festgelegt, dass das Haus "nur bei Vorliegen triftiger Gründe" verlassen werden durfte. Als Gründe waren dann beispielsweise die Berufsausübung, Einkäufe, Sport im Freien oder das Gassi gehen mit dem Hund definiert. Dies fanden die Richter allerdings unverhältnismäßig, insbesondere weil Bayern über die damaligen Bund-Länder-Beschlüsse nach Ansicht des Senats zu weit hinausging.
Zusammenfassung
- Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Corona-Ausgangsbeschränkungen vom Frühjahr 2020 in Bayern für unzulässig erklärt.
- Die Richter bemängelten insbesondere, dass damals Einzelpersonen ohne besonderen Grund nicht ihre Wohnung verlassen durften.
- "Da hat der Senat gesagt, aus infektiologischer Sicht waren diese Personen nicht gefährdet", erläuterte VGH-Sprecher Andreas Spiegel am Mittwoch die Entscheidung der Richter.
- In dem Verfahren ging es um die Infektionsschutzmaßnahmeverordnung vom 27. März 2020. Darin war festgelegt, dass das Haus "nur bei Vorliegen triftiger Gründe" verlassen werden durfte.
- Als Gründe waren dann beispielsweise die Berufsausübung, Einkäufe, Sport im Freien oder das Gassi gehen mit dem Hund definiert.
- Dies fanden die Richter allerdings unverhältnismäßig, insbesondere weil Bayern über die damaligen Bund-Länder-Beschlüsse nach Ansicht des Senats zu weit hinausging.