Ab heute verpflichtende PCR-Tests am Flughafen für Reiserückkehrer
Ab heute, Dienstag (3. August), müssen Reiserückkehrer und Urlauber aus den Niederlanden, Spanien oder Zypern auf österreichischen Flughäfen bei ihrer Einreise einen Nachweis über ihre Vollimmunisierung oder ein negatives PCR-Testergebnis mitführen. Reisende ohne entsprechende Nachweise müssen sich registrieren und am Flughafen "unverzüglich" einen PCR-Test nachholen, wie die Novelle der Einreiseverordnung vorsieht. Beim Vakzin von Johnson & Johnson ist ein Stich ausreichend.
Wer ein ärztliches Attest über eine in den letzten 90 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 vorlegen kann, erspart sich den PCR-Test auf dem Flughafen. Das ärztliche Zeugnis müsse aber die Bestätigung enthalten, dass "aufgrund der medizinischen Laborbefunde" keine Ansteckungsgefahr mehr bestehe.
Jene, die einen Test machen müssen, diesen aber "aufgrund besonderer Umstände" nicht "unverzüglich" am Flughafen durchführen können, dürfen ihn binnen 24 Stunden nachholen, heißt es in der novellierten Einreiseverordnung. Darunter fallen laut Ministerium etwa eine Einreise nach den Öffnungszeiten der Teststation oder fehlende Testkapazitäten aufgrund eines unerwartet großen Andrangs. Auch allfällige Wartezeiten mit Kleinkinder könnten dazu zählen, wie es hieß.
Strafen bis zu 1.450 Euro
Vorgesehen sei, dass dann die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde kontrolliert, ob der Test nachgeholt wurde. Die Kontaktdaten der zu testenden Person werden erhoben, es besteht aber keine unmittelbare Quarantänepflicht, so das Gesundheitsministerium. Personen, die den PCR-Test verweigern, droht ein Verwaltungsstrafverfahren mit einer Strafhöhe bis zu 1.450 Euro.
Testpflicht für weitere Länder nicht ausgeschlossen
Die Regierung hat die neue Testpflicht damit begründet, dass rund ein Drittel der Neuinfektionen auf Reisen zurückzuführen sind. Die EU empfiehlt Reiseeinschränkungen, wenn ein Land eine 14-Tage-Inzidenz von mehr als 75 aufweist und die Delta-Variante vorherrscht. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) wollte zuletzt nicht ausschließen, dass die Testpflicht auch auf andere Länder ausgeweitet wird.
Zusammenfassung
- Ab heute, Dienstag (3. August), müssen Reiserückkehrer und Urlauber aus den Niederlanden, Spanien oder Zypern auf österreichischen Flughäfen bei ihrer Einreise einen Nachweis über ihre Vollimmunisierung oder ein negatives PCR-Testergebnis mitführen.
- Reisende ohne entsprechende Nachweise müssen sich registrieren und am Flughafen "unverzüglich" einen PCR-Test nachholen, wie die Novelle der Einreiseverordnung vorsieht.
- Wer ein ärztliches Attest über eine in den letzten 90 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 vorlegen kann, erspart sich den PCR-Test auf dem Flughafen.
- Jene, die einen Test machen müssen, diesen aber "aufgrund besonderer Umstände" nicht "unverzüglich" am Flughafen durchführen können, dürfen ihn binnen 24 Stunden nachholen, heißt es in der novellierten Einreiseverordnung.
- Vorgesehen sei, dass dann die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde kontrolliert, ob der Test nachgeholt wurde. Die Kontaktdaten der zu testenden Person werden erhoben, es besteht aber keine unmittelbare Quarantänepflicht, so das Gesundheitsministerium.
- Personen, die den PCR-Test verweigern, droht ein Verwaltungsstrafverfahren mit einer Strafhöhe bis zu 1.450 Euro.