Seit Sonntag gelten neue Regeln für den Grünen Pass. Als "geimpft" gilt man ab sofort nur noch mit zwei Stichen. Bisher galt man schon ab dem 22. Tag nach dem ersten Stich als "geimpft". Nun erhält man des "G" im Grünen Pass ab dem Tag der Zweitimpfung. Ein allfällig schon nach dem ersten Stich ausgestellter QR-Code verliert damit seine Gültigkeit.