Die Nachtgastronomie kann ab 22. Juli nur noch genutzt werden, wenn ein negativer PCR-Test vorliegt oder eine Impfung vorgewiesen werden kann. Eine Genesung reicht ebenso wenig wie ein Antigen-Test. Darauf hat sich die Regierung verständigt. Zudem ist der "Grüne Pass" ab 15. August nur gültig, wenn die zweite Immunisierung vollzogen ist. Schließlich bleibt die Registrierungspflicht bei Veranstaltungen und in der Gastronomie entgegen ursprünglichen Planungen aufrecht.