Am sofort 3G-Nachweis am Arbeitsplatz erforderlich
Mit 1. November ist die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft getreten. All jene, die am Arbeitsort physischen Kontakt zu anderen Personen nicht ausschließen können, müssen seither einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis mit sich führen.