Die vielen Corona-Fälle im Pflegeheim Tannenhof im obersteirischen St. Lorenzen im Mürztal haben nun ein Nachspiel im Landesgericht Leoben. Ab Dienstag, 2. Mai, müssen sich zwei Betreiber, der Heimleiter, die Pflegedienstleiterin und eine weitere Person aus dem Pflegedienst wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten verantworten.