Welche Konsequenzen darf kritische Berichterstattung haben? In einer Mail eines Sprechers aus dem Innenministerium an die neun Polizei-Landespressestellen wird geraten, gewissen Medien, darunter Kurier, Standard und Falter, nur die nötigsten Informationen zu geben und in Interviews sowie Aussendungen gezielt auf Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus von Tätern einzugehen.
Die Opposition sieht einen Skandal, NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger sagt: „Wer die Pressefreiheit angreift, ist kein Demokrat.“ Das Innenministerium beschwichtigt, Minister Herbert Kickl habe von der Mail nichts gewusst – hält aber auch fest: Der „Verdacht der Voreingenommenheit gegenüber gewissen Medien“ sei „durchaus nicht aus der Luft gegriffen“. Will das Innenministerium die Presse- und Meinungsfreiheit einschränken? Oder stimmt der Vorwurf der „einseitigen und negativen Berichterstattung“ der Medien?