Corona-Lockerungen: Frisöre machen wieder auf
Die Bundesregierung hat am Mittwoch Öffnungsschritte nach dem zweiten Lockdown verkündet.
Alle Dienstleistungen dürfen ebenso wie der Handel wieder aufsperren. Dazu zählen auch sogenannte "körpernahe" Dienstleistungen wie Friseure und Masseure.
Es besteht die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Kundenbereiche gilt eine Beschränkung von 10 m2 pro Kunde.
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Zusammenfassung
- Die Bundesregierung hat am Mittwoch Öffnungsschritte nach dem zweiten Lockdown verkündet.
- Alle Dienstleistungen dürfen ebenso wie der Handel wieder aufsperren.
- Dazu zählen auch sogenannte "körpernahe" Dienstleistungen wie Friseure und Masseure.
- Es besteht die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Kundenbereiche gilt eine Beschränkung von 10 m2 pro Kunde.