Jerome BoatengAPA/AFP/Michaela Stache

Boateng: Urteil noch nicht durch

Die Staatsanwaltschaft im Boateng-Prozess hat Revision eingelegt. Nun ist das Oberste Landesgericht am Zug. Der LASK-Spieler wurde zuletzt wegen vorsätzlicher Körperverletzung unter Vorbehalt verurteilt.

Im Verfahren gegen den LASK-Spieler Jérôme Boateng ist das letzte Wort noch immer nicht gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I eingelegt.

Schuldspruch für Jérôme Boateng

Das Gericht hatte den Weltmeister von 2014 am vergangenen Freitag zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen. Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung, muss der Ex-Weltmeister nur zahlen, wenn er gegen seine Auflagen verstößt.

Diese sehen vor, dass er jeweils 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss, die sich für Kinder einsetzen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert. Über die Revision muss erneut das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden.

Kein "notorischer Frauenschläger"

Vom Vorwurf der schweren Körperverletzung an seiner Ex-Freundin wurde Boateng freigesprochen. Das Gericht kam zu dem Schluss, "dass von dem Vorwurf des notorischen Frauenschlägers nichts übriggeblieben ist", wie es Richterin Susanne Hemmerich formulierte.

Der LASK hatte schon zuvor erklärt, dass Boateng seitens des Klubs nur dann Sanktionen drohten, wenn das Gericht eine Strafe verhängen würde, die ihm die Berufsausübung verunmöglichen würde.

LASK steht hinter Boateng

"In einem Rechtsstaat gilt, dass nur Gerichte über Strafen entscheiden und wenn eine Strafe erfüllt ist, der Lebensweg in der Gesellschaft wieder fortgesetzt werden darf. Das ist ein Grundrecht und gilt für jeden", betonte LASK-CEO Siegmund Gruber.

Der Innenverteidiger stand in der Vorbereitung des LASK noch keine Minute auf dem Platz. Auch beim Cup-Auftakt der Linzer am Freitag in Gurten wird der 36-jährige Deutsche fehlen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil im Boateng-Prozess eingelegt, sodass das Oberste Landesgericht nun entscheiden muss.
  • Der LASK-Spieler Jérôme Boateng wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung unter Vorbehalt verurteilt und muss 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen.
  • Boateng wurde vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen, und der LASK betonte, dass nur bei einer berufseinschränkenden Strafe Sanktionen verhängt würden.