Erfolg für Deutschen Skiverband im Rechtsstreit gegen FIS
Das Landgericht München I gab einem Antrag des DSV auf einstweilige Verfügung überwiegend statt. Wie das Gericht mitteilte, verletze ein FIS-Beschluss zur Zentralvermarktung aus dem Frühjahr 2024 europäisches Kartellrecht. Er dürfe deshalb nicht umgesetzt werden, urteilte das Münchner Gericht.
Die FIS hatte am 26. April beschlossen, dass Weltcups in diversen Wintersportarten nicht mehr - wie seit vielen Jahren üblich - von den nationalen Verbänden, sondern in Zukunft zentral über den Weltverband vermarktet werden.
"Nachteil des Deutschen Skiverbands"
Dies stelle eine "unzulässige bezweckte Wettbewerbsbeschränkung dar", hieß es vom Gericht. Dieses stellte zudem fest, dass die FIS "ihre marktbeherrschende Stellung zum Nachteil des Deutschen Skiverbands" ausnutze.
Der FIS-Beschluss stelle nämlich eine "Wettbewerbsbehinderung" dar, weil die nationalen Verbände gezwungen würden, zur weiteren Austragung von Wettkämpfen eine Vereinbarung mit dem Weltverband einzugehen. Der Argumentation der FIS, wonach europäisches Kartellrecht in dem Fall nicht anwendbar sei und auch das Münchner Gericht nicht zuständig sei, war nicht erfolgreich.
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Auch ÖSV mit Klage
Schon vor dem DSV hat der Österreichische Skiverband Rechtsmittel gegen die FIS eingeleitet. Im Juni brachte der ÖSV in Wien Klage ein, eine erste Tagsatzung soll es laut ÖSV-Generalsekretär Christian Scherer am 28. November geben.
Die Entscheidung des Münchner Gerichts habe eine "Signalwirkung auf das Verfahren in Österreich", sagte Scherer. "Darüber hinaus ist aus dem Urteil ganz klar herauszulesen, dass sehr eindeutig auch geklärt wurde, dass die originäre Rechteinhaberschaft bei den Verbänden/den Organisatoren liegt." Man sehe der ersten Tagsatzung jedenfalls entspannt entgegen.
FIS-Präsident Eliasch kritisiert
Dabei sind die Nationalverbände nicht grundsätzlich gegen eine Zentralvermarktung, auch sie halten den Schritt prinzipiell für strategisch sinnvoll. Allerdings wehren sie sich gegen das Vorgehen der FIS unter ihrem umstrittenen Präsidenten Johan Eliasch.
Die Verbände fordern, bei der Vergabe und vertraglichen Ausgestaltung der Marketingrechte involviert zu werden. Bisher wurden sie von der FIS nicht überzeugt, dass ihnen die Reform entscheidende Vorteile bringen würde.
Zusammenfassung
- Das Landgericht München I hat dem Deutschen Skiverband (DSV) im Rechtsstreit gegen die FIS recht gegeben, da der Beschluss zur Zentralvermarktung europäisches Kartellrecht verletzt.
- Der Österreichische Skiverband (ÖSV) hat bereits im Juni Klage gegen die FIS eingereicht, und die Entscheidung des Münchner Gerichts könnte das Verfahren in Österreich beeinflussen.
- Die Nationalverbände, obwohl nicht grundsätzlich gegen die Zentralvermarktung, fordern eine stärkere Einbindung in die Vergabe der Marketingrechte, da sie bisher keine entscheidenden Vorteile sehen.