Zweiter Prozess gegen Höcke wegen Nazi-Parole läuft
Die Staatsanwaltschaft legt dem Politiker das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last. In einem ersten Verfahren, das sich um die gleiche Parole drehte, hatte das Landgericht Halle Höcke im Mai zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Politiker Revision einlegte.
Höcke hatte argumentiert, selbst als ehemaliger Geschichtslehrer habe er die Parole nicht gekannt, als er sie im Mai 2021 bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg in Sachsen-Anhalt aussprach. Das Gericht sah das anders und befand, der Politiker wisse, was er sage und teste zugleich die Grenzen aus. Die nun angeklagte Verwendung des Spruchs fiel in eine Zeit, in der das Strafverfahren wegen des ersten Falls bereits lief.
Zusammenfassung
- Am Montag begann in Halle der zweite Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke.
- Höcke wird vorgeworfen, im Dezember 2023 die verbotene Parole 'Alles für Deutschland' angestimmt zu haben.
- Im Mai wurde Höcke bereits zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt, jedoch legte er Revision ein.