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Weitere Ermittlungen gegen Thailands Ex-Premier Thaksin

Einen Tag nach der vorzeitigen Haftentlassung des thailändischen Ex-Regierungschefs Thaksin Shinawatra hat die Staatsanwaltschaft gegen ihn Ermittlungen wegen mutmaßlicher Majestätsbeleidigung eingeleitet. Der Generalstaatsanwalt habe nun "weitere Ermittlungen" zu den Vorwürfen zugelassen, der 74-jährige Thaksin habe mit Äußerungen in Südkorea im Jahr 2015 gegen das Gesetz gegen Majestätsbeleidigung verstoßen, erklärte ein Sprecher der Anklagebehörde am Montag.

Thaksin muss demnach im April vor Gericht zu erscheinen, wo möglicherweise ein Strafverfahren angekündigt wird. Der gesundheitlich angeschlagene Ex-Regierungschef nahm Anwesenden zufolge im Rollstuhl an dem Treffen im Büro des Generalstaatsanwalts teil und sprach mit kaum hörbarer Stimme. Die Kaution wurde auf 500.000 Baht (rund 13.000 Euro) festgesetzt.

Das thailändische Gesetz gegen Majestätsbeleidigung gilt als eines der strengsten weltweit und ahndet Beleidigungen von Maha Vajiralongkorn und seiner Familie mit bis zu 15 Jahren Haft.

Am Sonntag war Thaksin auf Bewährung vorzeitig aus einer achtjährigen Haftstrafe wegen Korruption und Machtmissbrauchs entlassen worden, zu der er im vergangenen August unmittelbar nach seiner Rückkehr aus einem 15-jährigen Exil verurteilt worden war. Möglicherweise muss der umstrittene Milliardär eine elektronische Fußfessel tragen oder Reiseauflagen einhalten.

Thaksin hatte Thailand von 2001 bis zu einem Staatsstreich des Militärs im Jahr 2006 regiert. Als Widersacher des königstreuen Establishments in Thailand übt der Medienunternehmer immer noch großen Einfluss auf die Politik in dem Königreich aus.

ribbon Zusammenfassung
  • Nach seiner vorzeitigen Haftentlassung wurden gegen Thailands Ex-Premier Thaksin Shinawatra neue Ermittlungen wegen Majestätsbeleidigung eingeleitet.
  • Thaksin, der von 2001 bis 2006 Thailand regierte, muss im April vor Gericht erscheinen; die Kaution wurde auf 500.000 Baht (etwa 13.000 Euro) festgelegt.
  • Erst am Sonntag kam Thaksin aus einer achtjährigen Haftstrafe frei und könnte nun mit einer elektronischen Fußfessel oder Reiseauflagen konfrontiert werden.