VfGH: Pensionsaliquotierung ist verfassungskonform
Die Pensionsaliquotierung bedeutet, dass es vom Antrittsmonat abhängt, wie hoch dann die Anpassung im ersten (vollen) Pensionsjahr ausfällt. Je später im Jahr man den Ruhestand antritt, umso geringer wird die Erhöhung im Folgejahr.
Für jene, die im November und Dezember in Pension gehen, gibt es im Folgejahr gar keine Erhöhung mehr.
Mehrere Anträge hundert gegen Regelung
Gegen diese Regelung in den Sozialversicherungsgesetzen (ASVG, GSVG, BSVG) hatten sich 69 Abgeordnete der SPÖ und der FPÖ gewendet ("Drittelbeschwerde"). Darüber hinaus gab es auch Anträge von Arbeits- und Sozialgerichten sowie Betroffenen. Insgesamt handelte es sich um "mehrere hundert Anträge", so der VfGH am Mittwoch.
Es liege "im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers", "sich bei der ersten Anpassung für ein Modell der Aliquotierung zu entscheiden", so der VfGH.
Der Gerichtshof verweist darauf, dass bereits dadurch Ungleichbehandlungen entstehen, indem alle Pensionen (unabhängig vom Stichtag) jährlich mit 1. Jänner aufgewertet werden - dagegen bestünden keine Bedenken. Dazu komme, dass der Gesetzgeber die angefochtene Aliquotierung 2023 abgemildert und für die Jahre 2024 und 2025 ausgesetzt hat, um unerwünschte Auswirkungen dieses Modells zu begrenzen, so der VfGH.
SPÖ findet Aliquotierung "ungerecht"
Die SPÖ zeigte sich nach Bekanntgabe des Entscheids enttäuscht. Er bedauere es, dass der Gerichtshof den Einwendungen nicht gefolgt ist, erklärte SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch in einer Aussendung. "Das ist zur Kenntnis zu nehmen, es ändert aber nichts daran, dass die Aliquotierung ungerecht ist und wir diese Pensionskürzung dauerhaft abschaffen wollen."
Es ist nun das Parlament am Zug: "Wir werden kommende Woche unseren Antrag auf dauerhafte Abschaffung der Aliquotierung im Nationalrat wieder einbringen."
FPÖ bleibt bei Kritik
Bedauern äußerte auch die FPÖ: "In diesem Fall hat der Verfassungsgerichtshof gegen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger entschieden. Wir nehmen aber diese Entscheidung klarerweise zur Kenntnis." Das bedeute aber nicht, "dass unsere Kritik an diesem Anschlag auf die österreichischen Pensionisten verebben wird". Es werde Aufgabe der nächsten Bundesregierung sein, "diese Ungerechtigkeit zu reparieren", sagte FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch in einer Aussendung.
Überrascht zeigte man ich im SPÖ-nahen Pensionistenverband. Der VfGH habe "zum Leidwesen zehntausender Betroffener" bekannt gegeben, "dass er die 2023er-Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung für alle, die 2022 in Pension gingen, für verfassungskonform erachtet und diese nicht gleichheitswidrig war", sagte PVÖ-Präsident Peter Kostelka in einer Pressemitteilung.
Der Spruch des VfGH sei anzuerkennen. "Aber umso mehr wird der unabhängige Pensionistenverband weiterhin dafür eintreten, dass diese Regelung, die einer Geburtstags-Lotterie gleichkommt, in Zukunft dauerhaft abgeschafft wird."
Zusammenfassung
- Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Pensionsaliquotierung für verfassungskonform erklärt.
- Die Bestimmung, gegen die u.a. SPÖ und FPÖ eine Beschwerde beim VfGH eingelegt hatten, sei nicht gleichheitswidrig.
- Die Pensionsaliquotierung bedeutet, dass es vom Antrittsmonat abhängt, wie hoch dann die Anpassung im ersten (vollen) Pensionsjahr ausfällt.
- Die SPÖ zeigte sich nach Bekanntgabe des Entscheids enttäuscht.