APA/APA/GERD EGGENBERGER/GERD EGGENBERGER

Terror

Anschlag: Verfahren gegen "Held von Villach" eingestellt

Heute, 11:26 · Lesedauer 2 min

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat das Ermittlungsverfahren gegen jenen 42-jährigen Syrer, der den Messerattentäter von Villach mit dem Auto anfuhr und diesen so stoppte, eingestellt. Die Behörde sieht in dem Fall eine Nothilfe - als Sonderform der Notwehr - gegeben, hieß es am Freitag in einer Presseaussendung.

Bei dem islamistischen Terroranschlag am 15. Februar hatte ein 23-jähriger Syrer mitten in der Villacher Innenstadt wahllos auf Personen eingestochen.

Ein 14-jähriger Jugendlicher wurde dabei getötet, fünf weitere Personen teils lebensgefährlich verletzt.

Der 42-Jährige, der als Essenszusteller unterwegs war, hatte die Situation erkannt und den Attentäter angefahren. Es wird davon ausgegangen, dass durch dieses Einschreiten ein weiteres Blutvergießen verhindert wurde.

Ermittlungen wegen Offizialdelikts

Nach Auswertung von Zeugenaussagen und Videoaufzeichnungen steht für die Staatsanwaltschaft nun fest, dass "der Rechtfertigungsgrund der Nothilfe (...) als Sonderform der Notwehr zum Tragen kommt".

Der Attentäter hatte zum Zeitpunkt des Eingreifens seine Tat nämlich noch nicht beendet: "Vor diesem Hintergrund war ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut (Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit) gegeben."

Und man gehe davon aus, dass das Anfahren mit dem Auto das "gelindeste zur Verfügung stehende Mittel" war.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hatte die Ermittlungen routinemäßig wegen Körperverletzung geführt. Etwas anderes wäre ihr auch nicht übrig geblieben, hatte es bei dem Bekanntwerden der Ermittlung geheißen - denn bei Körperverletzung handelt es sich um ein Offizialdelikt, was bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, dem Verdacht nachzugehen.

Eine Bestrafung des 42-Jährigen war aber von Anfang an als unwahrscheinlich angesehen worden.

Video: Villach trauert um Terroropfer

Zusammenfassung
  • Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat das Verfahren gegen den 42-jährigen Syrer eingestellt, der den Messerattentäter von Villach mit dem Auto stoppte, da es als Nothilfe anerkannt wurde.
  • Beim Anschlag am 15. Februar in Villach tötete ein 23-jähriger Syrer einen 14-Jährigen und verletzte fünf weitere Personen teils lebensgefährlich.
  • Die Ermittlungen wegen Körperverletzung wurden routinemäßig durchgeführt, doch eine Bestrafung des 42-Jährigen galt von Anfang an als unwahrscheinlich.