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Urteil zu Wiener Patientenanwaltschaft sorgt für Kritik

13. Dez. 2024 · Lesedauer 3 min

Dass die frühere Patientenanwältin Sigrid Pilz ihre Ablöse erstinstanzlich erfolgreich bekämpft hat, sorgt in Wien für Debatten. Das Arbeitsgericht hat laut Medienberichten festgestellt, dass Pilz aus politischen Gründen nicht für eine dritte Funktionsperiode als Leiterin der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft bestellt wurde. Die Stadt beklagt, dass diese Frage im Verfahren gar nicht erörtert wurde und bekämpft die Entscheidung.

Statt Pilz wurde in dem Bestellungsverfahren vor 2,5 Jahren der vormalige Präsident des Oberlandesgerichts Wien Gerhard Jelinek berücksichtigt, der die Unterstützung der SPÖ genossen haben dürfte, wie es heißt. Das Gericht sprach Pilz, früher Mandatarin für die Wiener Grünen, nun eine Entschädigung in Höhe eines damaligen Monatsgehaltes zu, das sind 15.568 Euro plus Zinsen. Rechtskräftig ist das Urteil nicht, die Stadt Wien hat Berufung eingelegt.

Das Gericht stellte laut den Berichten fest, dass die Bestellung von Jelinek rechtswidrig war, da Pilz die bestqualifizierte Bewerberin für die Funktion der Patientenanwältin gewesen ist. Bei der Entscheidung habe man sich auf Protokolle jener Kommission gestützt, die die Kandidatinnen und Kandidaten bewertet habe, sagte Pilz gegenüber Ö1.

Die ÖVP sah nun ihre Bedenken bestätigt. Gesundheitssprecherin Ingrid Korosec erinnerte daran, dass die Volkspartei bereits damals kritisiert habe, dass es ein "demokratiepolitisches Armutszeugnis" sei, ein derart wichtiges Amt per Umlaufbeschluss zu vergeben. Wesentliche Informationen seien der Opposition dabei vorenthalten worden. Der ganze Prozess sei vom Anfang bis zum Ende von Intransparenz geprägt gewesen.

Kritik an Pilz kam hingegen von der FPÖ. "Die Klage von Sigrid Pilz gegen die Stadt Wien zeigt ein erschreckendes Maß an Selbstüberschätzung", meinte der blaue Gesundheitssprecher Wolfgang Seidl. Denn auch bei der Bestellung von Pilz habe es 2012 fragwürdige Umstände gegeben, befand er. Sie sei weder Medizinerin noch Juristin. Ihre einzige Qualifikation sei ihre Parteizugehörigkeit gewesen.

Ein Rechtsvertreter der Stadt wies in einer der APA übermittelten Stellungnahme darauf hin, dass das Arbeits- und Sozialgericht Wien nicht festgestellt habe, dass Pilz in der Gesamtbetrachtung als bestqualifizierte Bewerberin hervorgegangen sei. Jelinek sei auch nicht als schlechter eingestuft worden. Entsprechende Berichte würden sowohl die weisungsunabhängige Institution der Patientenanwaltschaft als auch deren derzeitigen Leiter diskreditieren, wurde betont.

Das Gericht habe befunden, dass ein umfangreicher, zweistufiger Bewerbungsprozess durchgeführt wurde, bei dem neben fachlichen Vorkenntnissen zahlreiche andere Eignungskriterien beurteilt worden seien. Weiters habe das Gericht festgehalten, dass die Hearingkommission keine Reihung vorgenommen habe, hieß es. Beide Personen seien von der Kommission sehr empfohlen worden.

Der Entscheidung des Erstgerichts würden vielmehr andere, für die Stadt Wien nicht nachvollziehbare rechtliche Begründungen zugrunde liegen, teilte man mit. Dass das Gericht von einer politisch motivierten Entscheidung bei der Bestellung Jelineks spricht, sei etwa verwunderlich. Dazu habe es keine Beweisergebnisse gegeben, erläuterte der Anwalt. Im Verfahren sei diese Frage gar nie Thema gewesen - auch weil das Gericht den Gegenstand des Verfahrens auf andere Bereiche eingeschränkt habe.

Zusammenfassung
  • Das Arbeitsgericht in Wien entschied, dass die frühere Patientenanwältin Sigrid Pilz aus politischen Gründen nicht für eine dritte Amtszeit bestellt wurde und sprach ihr eine Entschädigung von 15.568 Euro zu.
  • Die Stadt Wien hat gegen das Urteil Berufung eingelegt und kritisierte, dass die politische Motivation im Verfahren nicht erörtert wurde, während die Bestellung von Gerhard Jelinek, unterstützt von der SPÖ, als rechtswidrig angesehen wird.