Ungarn muss nach EuGH-Urteil seine Feinstaubwerte senken
Sonst kann die EU-Kommission erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen. Der Tagesgrenzwert für sogenannte PM10-Partikel sei in Budapest, dem Sajo-Tal sowie im Gebiet Pecs zwischen 2005 und 2017 "sehr regelmäßig" überschritten worden. Dies sei als "systematisch und ausdauernd" anzusehen, heißt es in dem EuGH-Urteil. Die Überschreitung des Grenzwerts stellt nach Auffassung der Richter nicht automatisch eine Vertragsverletzung dar. Die EU-Länder müssten aber sicherstellen, dass der Zeitraum so kurz wie möglich gehalten wird. Ungarn habe nicht rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergriffen.
Zusammenfassung
- Ungarn hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu wenig gegen Luftverschmutzung getan und so gegen EU-Recht verstoßen.
- Das Land sei seiner Verpflichtung zur Durchsetzung des EU-Grenzwerts für Feinstaub nicht ausreichend nachgekommen, urteilten die höchsten EU-Richter am Mittwoch in Luxemburg.
- Die EU-Kommission hatte vor dem EuGH Klage gegen Ungarn erhoben.
- Sonst kann die EU-Kommission erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen.