APA/EVA MANHART

Üble Nachrede: Karl Mahrer verlor Prozess gegen Peter Pilz

Der Wiener ÖVP-Chef Karl Mahrer ist am Montag am Landesgericht wegen übler Nachrede nicht rechtskräftig verurteilt worden.

Gegenstand der Verhandlung war eine Aussage bei einer Pressekonferenz im Jahr 2021, in der er behauptetet hatte, dass der ehemalige Abgeordnete und "Zackzack"-Herausgeber Peter Pilz, Ex-FPÖ-Mandatar Hans-Jörg Jenewein und NEOS-Abgeordneter Helmut Brandstätter ein "kriminelles Netzwerk im alten BVT genutzt" hätten. Über den Prozess berichtete zuerst "Zackzack".

Mahrer, damals noch Sicherheitssprecher der ÖVP, meinte zudem, Pilz, Jenewein und Brandstätter hätten sich mutmaßlich gegen Bezahlung streng geheime Informationen aus dem alten BVT beschafft. Pilz hatte Mahrer deshalb wegen übler Nachrede geklagt.

Geldstrafe von 6.000 Euro

Der Wiener ÖVP-Chef wurde laut dem Bericht nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt, die Hälfte davon unbedingt. Zudem müsse er das Urteil auf seiner Facebook-Seite veröffentlichen. Mahrer habe jedoch Berufung angemeldet, hieß es. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Wiener ÖVP-Chef Karl Mahrer ist am Montag am Landesgericht wegen übler Nachrede nicht rechtskräftig verurteilt worden.
  • Gegenstand der Verhandlung war eine Aussage bei einer Pressekonferenz im Jahr 2021.
  • In dieser hatte Mahrer behauptetet, dass der ehemalige Abgeordnete und "Zackzack"-Herausgeber Peter Pilz, Ex-FPÖ-Mandatar Hans-Jörg Jenewein und NEOS-Abgeordneter Helmut Brandstätter ein "kriminelles Netzwerk im alten BVT genutzt" hätten.
  • Der Wiener ÖVP-Chef wurde laut dem Bericht nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt, die Hälfte davon unbedingt.
  • Zudem müsse er das Urteil auf seiner Facebook-Seite veröffentlichen. Mahrer habe jedoch Berufung angemeldet, hieß es. Das Urteil ist vorerst noch nicht rechtskräftig.