U-Ausschuss-Übertragungen weiter in Verhandlung
Die ÖVP bekenne sich nach wie vor zu einer öffentlichen TV-Übertragung, es brauche aber eine "saubere Legistik" bekräftigte Hanger. Schließlich müsse der geltende Rechtsrahmen - etwa der Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte - beachtet werden. Auch ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl zeigte sich an einem raschen Konsens interessiert.
Die Diskussion dreht sich insbesondere um die Frage, wer eine politisch bzw. öffentlich exponierte Persönlichkeit ist und wer darüber entscheidet, wie unter anderem Agnes Sirkka Prammer (Grüne) bestätigte. Ihrer Meinung nach ist es nicht möglich, dafür allgemeine gesetzliche Regeln festzulegen, da es dabei um Einzelfallentscheidungen gehe. Prammer erwartet sich von der geplanten Expertenrunde entsprechende Lösungsansätze und hofft danach auf einen baldigen Beschluss.
Auch NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak appellierte an die Verhandler, "den Prozess rasch über die Bühne zu bringen". Die Frage, wer eine öffentlich exponierte Person sei und wer darüber entscheide, sei keine komplexe, "man muss es nur wollen", meinte er. Es gehe jedenfalls um eine juristische Einschätzung, nicht um eine politische. Scherak kann sich etwa vorstellen, dass sich Personen, die selbst der Meinung sind, keine öffentlich exponierte Person zu sein, an eine bestimmte Stelle wenden können.
Einen anderen Ansatz hat die SPÖ. Abgeordneter Kai Jan Krainer schlägt vor, prinzipiell die Befragung aller Auskunftspersonen - "ohne eine Art Vorzensur durch die Abgeordneten" - zu übertragen und den Medien die Entscheidung zu überlassen, welche Personen sie gegebenenfalls verpixeln oder wie sie deren Persönlichkeitsrechte durch andere geeignete Maßnahmen - etwa durch eine Veränderung des Tons - schützen.
Skeptisch zu den Vorschlägen der SPÖ äußerte sich FPÖ-Abgeordneter Philipp Schrangl. Es sei notwendig, Untersuchungsausschüsse transparenter zu gestalten, man könne bei Live-Übertragungen aber nicht davon ausgehen, dass die Medien "das schon irgendwie regeln werden", sagte er. Man müsse vorab festlegen, welche Personen übertragen werden und welche nicht. Dazu brauche es eine Stelle, die nach Ansicht von Schrangl etwa der Verfahrensrichter, der Untersuchungsausschuss selbst oder ein richterliches Gremium sein könnte.
Zusammenfassung
- Die Verhandlungen über die Live-Übertragung von U-Ausschüssen im Nationalrat dauern an; eine Expertenrunde soll offene Fragen klären.
- Die ÖVP unterstützt öffentliche Übertragungen, betont jedoch die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen; die SPÖ fordert Übertragungen ohne Vorzensur, während die FPÖ vorab festgelegte Regeln verlangt.
- Die Grünen und NEOS drängen auf einen zügigen Beschluss; NEOS sieht die Definition öffentlich exponierter Personen als einfache Entscheidung, die SPÖ will die Entscheidung über den Persönlichkeitsschutz den Medien überlassen.