Sterbehilfe in Österreich: Das sind die Details
Die geplante Neuregelung für die Hilfe zum Selbstmord bringt ab 2022 die Möglichkeit, Schwerkranken, die ihr Leben beenden wollen, legal zu helfen. Betroffene sollen künftig ein tödliches Präparat in Apotheken beziehen können, das allerdings selbst zugeführt werden muss. Begleitend zu dieser neuen Möglichkeit, mittels einer "Sterbeverfügung" das Leben zu beenden, wird die Hospiz- und Palliativversorgung stark ausgebaut.
Der Überblick zeigt die Details zur Neuregelung:
Aus welchem Anlass wurde das Gesetz erlassen?
Das neue "Sterbeverfügungsgesetz" ist notwendig geworden, da der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Verbot des assistierten Suizids in Österreich mit Ende 2021 aufgehoben hat - nicht allerdings das Verbot der aktiven Sterbehilfe. Würde es zu keiner Neuregelung kommen, wäre die Beihilfe zum Selbstmord ab dem kommenden Jahr ohne Reglementierung erlaubt gewesen.
Wer ist anspruchsberechtigt?
In Anspruch nehmen darf den assistierten Suizid nur eine eng definierte Personengruppe. Dazu muss beim Notar oder Patientenanwalt eine "Sterbeverfügung" errichtet werden, in der der Entschluss festgehalten wird, das Leben zu beenden. Eine solche Verfügung kann nur eine Person errichten, die "an einer unheilbaren, zum Tod führenden Krankheit" oder "an einer schweren, dauerhaften Krankheit mit anhaltenden Symptomen leidet, deren Folgen die betroffene Person in ihrer gesamten Lebensführung dauerhaft beeinträchtigen", heißt es im Entwurf zum "Sterbeverfügungsgesetz". Die sterbewillige Person muss volljährig und "entscheidungsfähig" sein.
In der PULS 24 Dokumentation "Tod auf Rezept" erzählen Betroffene, warum sie sich für Sterbehilfe entscheiden würden.
Was gilt es bei der Sterbeverfügung zu beachten?
Vor der Erstellung der Verfügung muss eine Aufklärung durch zwei Ärzte erfolgen, wobei einer der beiden eine palliativmedizinische Qualifikation aufzuweisen hat. Sie müssen bestätigen, dass der Betroffene entscheidungsfähig ist und einen selbstbestimmten Entschluss gefällt hat. Auch muss dabei auf die Möglichkeit psychotherapeutischer Gespräche und suizidpräventiver Beratung hingewiesen werden. Zweifelt ein Arzt an der Entscheidungsfähigkeit der sterbewilligen Person, muss zusätzlich ein Psychiater oder Psychologe beigezogen werden.
Eine Sterbeverfügung darf frühestens zwölf Wochen nach der ersten ärztlichen Aufklärung errichtet werden. Ziel dieser First ist die Überwindung von allfälligen akuten Krisenphasen des Betroffenen. Leidet jemand an einer zum Tod führenden Krankheit und hat nur mehr wenige Wochen zu leben ("terminale Phase"), so kann eine Verfügung auch bereits zwei Wochen nach dem Aufklärungsgespräch unterzeichnet werden. Die Sterbeverfügung verliert durch Widerruf des Betroffenen ihre Wirksamkeit - oder nach Ablauf eines Jahres.
Welche Präparat ist zugelassen?
Jede öffentliche Apotheke darf nach Vorlage der Sterbeverfügung an die sterbewillige Person (oder an eine der in der Verfügung bestimmten Hilfspersonen) ein tödliches Präparat abgeben. Im Gesetz wird Natrium-Pentobarbital als zulässig definiert. Der Gesundheitsminister kann aber per Verordnung auch andere Mittel als zulässig bestimmen, sofern das genannte Präparat nicht verfügbar ist oder andere Mittel belastende Begleiterscheinungen minimieren. Auch eine Zustellung des Präparats durch die Apotheke ist soll laut Regierungsangaben möglich sein.
Das tödliche Mittel muss selbstständig zugeführt werden. Ist der Sterbewillige dazu nicht in der Lage (etwa bei Schluckproblemen), ist auch eine andere Gabe, etwa über eine Sonde, möglich. Allerdings muss der Betroffene diese Sonde selbst auslösen - hierbei geht es um die klare Abgrenzung zur aktiven Sterbehilfe, die weiterhin verboten bleibt.
Wie ist die Mithilfe zum Suizid geregelt?
Laut Gesetzesentwurf ist niemand dazu verpflichtet, eine Hilfeleistung zum Suizid zu erbringen. Die Freiwilligkeit gilt ebenso für Ärzte hinsichtlich der Aufklärung sowie für Apotheker. Letztere müssen das Präparat nicht zwingend zur Verfügung stellen, wenn sie das nicht wollen.
Bei "Impuls – Der Talk" wird über dieses "heikle" Thema diskutiert.
Darf die Sterbehilfe beworben werden?
Explizit festgeschrieben wird ein Werbeverbot für die Hilfsleistung. Verboten ist auch, einer sterbewilligen Person eine Hilfeleistung anzubieten oder diese durchzuführen, wenn man sich dafür wirtschaftliche Vorteile versprechen lässt oder annimmt.
Welche Strafen drohen bei Gesetzesbruch?
Klargestellt wird im Strafgesetzbuch, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Hilfe zur Selbsttötung strafbar bleibt. Unter §78 ("Mitwirkung zur Selbsttötung") wird festgeschrieben, dass zu bestrafen ist, wer einer minderjährigen Person "physische Hilfe leistet, sich selbst zu töten". Ebenso unter Strafe steht, wenn man diese Hilfe aus "einem verwerflichen Beweggrund" (z.B. Habgier) leistet - oder gegenüber einer nicht schwer kranken oder einer ärztlich nicht aufgeklärten Person. Der Strafrahmen beträgt dann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe. Straffrei ist die Sterbehilfe künftig definitiv nur über den Weg des in den Apotheken künftig erhältlichen Medikaments und über den skizzierten Ablauf.
Wie sieht der Ausbau der Hospizversorgung aus?
Begleitend soll die Hospiz- und Palliativversorgung flächendeckend ausgebaut werden. Ab dem Jahr 2022 stellt der Bund den Ländern jährlich einen Zweckzuschuss zur Verfügung. Dabei ist eine Drittelfinanzierung durch Bund, Länder und Gemeinden vorgesehen. 2021 gibt es vom Bund 21 Millionen Euro, 2023 dann 36 Millionen Euro und 2024 51 Millionen Euro. Sofern Länder und Gemeinden die vollen Mittel ausschöpfen (also jeweils denselben Anteil beisteuern), stünden damit etwa 2024 insgesamt 153 Millionen Euro zur Verfügung.
Zusammenfassung
- Ab Jänner 2022 können Schwerkranke in Österreich Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Auf die Neuregelung konnte sich die Regierung nun einigen. Der Überblick zeigt die Details zur Sterbehilfe.