SPÖ muss Herbert Kickl 1.500 Euro Schadenersatz zahlen
Ein entsprechender "heute.at"-Bericht wurde der APA von beiden Verhandlungsparteien bestätigt. Dazu kommen noch gut 6.900 Euro an Verfahrenskosten, die zu berappen sind. Schließlich verurteilte das Wiener Handelsgericht die SPÖ, via Newsletter verbreitete Vorwürfe gegen Kickl, wonach er enge Kontakte mit einem Neonazi habe, mit einer Gegendarstellung zu beseitigen.
SPÖ-Newsletter
In dem Verfahren ging es im Wesentlichen darum, dass die Sozialdemokraten einen Newsletter veröffentlicht hatten, in dem eine Nähe Kickls zu dem bekannten Neonazi behauptet wurde.
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Zudem wurde verbreitet, dass der damalige Innenminister die Razzia im Verfassungsschutz (damals BVT) veranlasst hätte, um eine Liste im Rechtsextremismusreferat zu beschlagnahmen, die die Nähe zwischen den beiden beweisen solle.
"Rufschädigende Ehrenbeleidigung"
Im der APA vorliegenden Urteil heißt es unter anderem: "Es kann - vor allem auch unter Berücksichtigung des damaligen Ministeramts des Klägers und seiner jetzigen Funktion als Bundesparteiobmann der Freiheitlichen Partei Österreichs - kein Zweifel daran bestehen, dass die inkriminierten Aussagen geeignet sind, das Ansehen oder die Wertstellung des Klägers in der Gesellschaft zu beeinträchtigen oder zu schmälern." Die inkriminierten Äußerungen der Beklagten stellten "eine unwahre rufschädigende Ehrenbeleidigung" dar.
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Zusammenfassung
- Die SPÖ wurde verurteilt, FPÖ-Chef Herbert Kickl 1.500 Euro Schadensersatz zu zahlen, nachdem das Wiener Handelsgericht die Vorwürfe in einem Newsletter als unwahr und rufschädigend einstufte.
- Zusätzlich zu den 1.500 Euro Schadensersatz muss die SPÖ auch Verfahrenskosten in Höhe von 6.900 Euro tragen.
- Das Gericht ordnete an, dass die SPÖ die Vorwürfe, Kickl habe enge Kontakte zu einem Neonazi und eine Razzia im Verfassungsschutz veranlasst, durch eine Gegendarstellung beseitigen muss.