Spionagefall im Bundesheer offenbar größer als angenommen
Anlass für die Einschätzung bietet ein Satz im aktuellen Verfassungsschutzbericht 2019. "Der durch diese Spionage entstandene Schaden lässt sich wirtschaftlich nicht bemessen, jedoch hätten die erlangten Informationen im Falle eines militärischen Konflikts der Landesverteidigung Österreichs mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Nachteil gereicht", heißt es im Verfassungsschutzbericht, der auf der Webseite des Innenministeriums veröffentlicht wurde.
Der teilgeständige pensionierte Oberst war im Juni dieses Jahres am Landesgericht Salzburg zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er soll im Kontakt mit einem russischen Verbindungsoffizier gestanden sein und ein Vierteljahrhundert lang Informationen über die österreichischen Waffensysteme und den Aufbau des Bundesheeres nach Moskau übermittelt haben. Laut einem slowakischen Medienbericht soll der Ex-Offizier auch hochsensible NATO-Informationen weitergegeben haben.
Der Strafrahmen reichte von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft. Für Riegler zeigt die Strafe im Bundesheer-Fall angesichts der neuen Erkenntnisse, "wie milde in Österreich gegen Spionage vorgegangen wird".
Zusammenfassung
- Durch seine Position habe der frühere Soldat Zugang zu militärischen Geheimnissen des Bundesheeres sowie relevante Informationen über Partnerstaaten bzw. -organisationen gehabt, heißt es im Verfassungsschutzbericht.
- Anlass für die Einschätzung bietet ein Satz im aktuellen Verfassungsschutzbericht 2019.
- Der Strafrahmen reichte von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft.