Spätere Sperrstunde nun fix
Konkret ist in der Novelle zur Covid-19-Maßnahmenverordnung vorgesehen, dass nun wieder 50 statt wie bisher 25 Jugendliche in der außerschulischen Jugendarbeit zusammenkommen bzw. sich auf eine Fahrt in eine gemeinsame Ferienunterkunft begeben können. Dazu sind nun auch doppelt so viele Betreuer, nämlich acht, erlaubt.
Veranstaltungen ohne zugewiesene Plätze sind dann möglich, wenn nicht mehr als 50 Personen zusammentreffen, was vor allem für private Feiern wie Geburtstagspartys Belang haben dürfte. Aktuell sind es auch hier nur 25 Personen.
Eine nicht unwesentliche Neuigkeit gibt es durch die Verordnung auch für Veranstaltungen mit zugewiesenen Plätzen. Zwar bleibt die Zahl der zugelassenen Gäste mit 2.000 gleich, doch gibt es nur noch eine 2G-Erfordernis, also die Teilnehmer müssen geimpft oder genesen sein. Bisher war bei Events bis zu 1.000 Personen zusätzlich eine PCR-Test-Erfordernis gegeben und bei Veranstaltungen bis 2.000 Personen musste man neben dem Test auch noch geboostert sein.
Zusammenfassung
- Wenige Stunden vor Inkrafttreten hat das Gesundheitsministerium jene Verordnung vorgelegt, die die Sperrstunde nach hinten verlegt.
- Eine nicht unwesentliche Neuigkeit gibt es durch die Verordnung auch für Veranstaltungen mit zugewiesenen Plätzen.
- Bisher war bei Events bis zu 1.000 Personen zusätzlich eine PCR-Test-Erfordernis gegeben und bei Veranstaltungen bis 2.000 Personen musste man neben dem Test auch noch geboostert sein.