So wird der Richter bzw. die Richterin für die Kurz-Einvernahme ausgewählt
Am Montag wurde bekannt, dass das Justizministerium per Weisung entschieden hat, dass die Einvernahme von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Verfahren um mögliche Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss von einem Richter bzw. einer Richterin und nicht von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vorgenommen wird. Das sorgte für Kritik von der Opposition, Justizministerin Alma Zadic (Grüne) verteidigte die Entscheidung als eine rein rechtliche.
Medienberichten, denen zufolge bereits feststehe, wer den Kanzler einvernehmen werde, widerspricht das zuständige Landesgericht für Strafsachen Wien am Dienstag gegenüber PULS 24. Die endgültige Entscheidung sei noch gar nicht getroffen worden, da der erforderliche Antrag auf gerichtliche Beweisaufnahme der WKStA noch nicht eingelangt sei, so Sprecherin Christina Salzborn.
Programm wählt Richter aus Liste aus
Vom Antrag bzw. ob dieser aus dem Ibiza-Verfahren heraus oder als eigenes Verfahren gestellt werde, hänge ab, welche Richter in Frage kämen. Da es sich um einen Antrag der WKStA handelt, muss es aber in jedem Fall ein Haft- oder Rechtsschutzrichter sein, der Wirtschaft als Zuständigkeitsgebiet hat. Aus den Namen der möglichen Kandidaten wird dann von einem Computerprogramm per Zufallsprinzip ein Richter ausgewählt.
Von Seiten der WKStA heißt es gegenüber PULS 24, dass der Antrag auf gerichtliche Beweisaufnahme mit Stand Dienstagnachmittag noch nicht abgeschickt wurde, dies werde aber spätestens am Mittwoch geschehen.
Zusammenfassung
- Am Montag entschied das Justizministerium per Weisung, dass die Einvernahme von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Verfahren um mögliche Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss von einem Richter bzw. einer Richterin und nicht von der WKStA.
- Medienberichten, denen zufolge bereits feststehe, wer den Kanzler einvernehmen werde, widerspricht das zuständige Landesgericht für Strafsachen Wien am Dienstag gegenüber PULS 24.
- Die endgültige Entscheidung sei noch gar nicht getroffen worden, da der erforderliche Antrag auf gerichtliche Beweisaufnahme der WKStA noch nicht eingelangt sei, so Sprecherin Christina Salzborn.
- Vom Antrag bzw. ob dieser aus dem Ibiza-Verfahren heraus oder als eigenes Verfahren gestellt werde, hänge ab, welche Richter in Frage kämen.
- Da es sich um einen Antrag der WKStA handelt, muss es aber in jedem Fall ein Haft- oder Rechtsschutzrichter sein, der Wirtschaft als Zuständigkeitsgebiet hat. Aus den Namen der möglichen Kandidaten wird dann von einem Programm ein Richter ausgewählt.
- Von Seiten der WKStA heißt es gegenüber PULS 24, dass der Antrag auf gerichtliche Beweisaufnahme mit Stand Dienstagnachmittag noch nicht abgeschickt wurde, dies werde aber spätestens am Mittwoch geschehen.