Slowenien öffnet Grenzen für EU-Bürger, Österreich nicht
Slowenien und Österreich gehen bei der Lockerung des bilateralen Grenzregimes offenbar nicht abgestimmt vor. Während Slowenien mit Freitag per Verordnung die Grenzen zu allen Nachbarländern für EU-Bürger geöffnet hat, hält Österreich seine Beschränkungen wie die Selbstisolation noch bis 31. Mai aufrecht, wie das Innenministerium bestätigte.
"Die gute epidemiologische Lage sowohl in Slowenien als auch in anderen EU-Ländern hat uns die Lockerung des Grenzregimes ermöglicht", sagte Vesna Kerstin Petric vom slowenischen Gesundheitsministerium. "Wir behalten aber Sicherheitsmechanismen bei, um angemessen reagieren zu können, sollte sich die Situation in bestimmten Ländern oder Regionen wieder verschlechtern." Für die Auflockerung sei insbesondere die Lage in der slowenischen Nachbarschaft entscheidend gewesen, fügte der Regierungssprecher für die Bekämpfung des Coronavirus, Jelko Kacin, hinzu.
Die um Mitternacht in Kraft getretene slowenische Verordnung sieht die Öffnung der Grenzübergänge zu Italien, Österreich, Ungarn und Kroatien vor. Bisher galt in Slowenien für alle Einreisenden eine siebentägige Pflicht zur Heimquarantäne. Künftig bekommen alle, die in der EU ansässig sind, nur ein Infoblatt mit Corona-Schutzmaßnahmen. Eine weitere Voraussetzung für die Einreise ohne Quarantänepflicht ist, dass man sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht außerhalb der EU aufgehalten hat. Wer bei der Einreise angibt, Corona-Symptome zu haben, dem wird die Einreise weiterhin verwehrt. Für alle, die nach Slowenien aus Drittstaaten einreisen, gilt eine 14-tägige Heimquarantäne-Pflicht.
Für Österreicher bedeutet das, dass sie über Slowenien nach Kroatien oder Italien reisen und von dort auch zurückkehren können. Sie können damit auch in jenes Nachbarland Österreichs einreisen, das die Regierung in Wien explizit von einer Lockerung des Grenzregimes ausnehmen will. Für die Einreise nach Slowenien gelte für Österreicher keine Quarantänepflicht mehr, für die Ausreise gebe es keine besondere Bedingungen, hieß es aus dem slowenischen Innenministerium. Von den jeweiligen slowenischen Nachbarländern hänge es dann weiter ab, ob auch sie die Einreise erlauben.
Die ungehinderte Ausreise bedeutet somit nicht, dass Slowenien-Rückkehrer ohne Probleme nach Österreich zurückkommen. Das Innenministerium in Wien bestätigte, dass noch bis 31. Mai für die Einreise nach Österreich das Erfordernis eines aktuellen Coronatests bzw. die Pflicht zur Selbstisolation gelte. "Wie Österreich konkret reagieren wird, ist eine politische Entscheidung", hieß es. Das Innenministerium sei aber an das rechtsstaatliche Prinzip gebunden, sagte er mit Blick auf die geltende Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Demnach braucht es bei der Einreise die Bescheinigung über einen negativen Coronatest, der nicht älter als vier Tage ist.
Wird dieser nicht vorgelegt, muss sich die einreisende Person 14 Tage lang in Selbstquarantäne in Österreich begeben. Ausnahmen gebe es für den Berufsverkehr, den Pendlerverkehr, berücksichtigungswürdige familiäre Gründe sowie für die Versorgung von Tieren. Das bedeutet, dass nicht von den genannten Ausnahmen umfasste österreichische Staatsbürger nun zwar nach Slowenien einreisen können, bei ihrer Rückkehr aber einen Coronavirus-Test vorlegen oder sich 14 Tage in Selbstisolation begeben müssen.
Die österreichische Bundesregierung peilt eine Grenzöffnung an, soweit es das Infektionsgeschehen zulässt. Das teilte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Freitag mit. Man sei in guten Gesprächen mit mehreren Ländern. "Noch keine Perspektive" gebe es aber leider mit Italien. Er sei froh, dass man Einigungen mit einigen Nachbarn bereits gefunden habe bzw. dabei sei, diese zu finden, so Kurz. Mit Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz seien ab heute, Freitag, deutliche Erleichterungen vereinbart und eine völlige Öffnung der Grenzen ab 15. Juni. Zudem sei man "im Gespräch mit den östlichen Nachbarn und mit Slowenien".
Kroatien hatte am Wochenende seine Grenze für EU-Bürger geöffnet, die aus geschäftlichem oder wirtschaftlichem Interesse sowie dringenden persönlichen Gründen in das Adrialand müssen. Die Einreise ist auch ausländischen Besitzern von Immobilien und Booten gestattet. Die Berechtigung für die Einreise muss an der Grenze mit Dokumenten ausgewiesen werden. Die bisherige verpflichtende 14-tägige Selbstisolierung für Einreisende wurde abgeschafft. Unklar ist allerdings, ob schon eine Hotelbuchung als wirtschaftliches Interesse gilt.
Laut der slowenischen Verordnung sind nun 19 Straßenübergänge zwischen Österreich und Slowenien wieder geöffnet, davon dürfen aber sieben nur von Berufspendlern, Liegenschaftseignern und zum Besuch von engen Familienangehörigen überquert werden. Ebenfalls geöffnet wird der Eisenbahnübergang in Spielfeld. Komplett offen sind die Straßenübergänge Bad Radkersburg, Grablach, Karawankentunnel (Autobahn), Lavamünd, Loibltunnel, Mureck, Radlpass, Berghausen, Sicheldorf, Spielfeld (Bundesstraße und Autobahn) und Wurzenpass. Nur beschränkt geöffnet sind demnach die Grenzübergänge Bonisdorf, Langegg, Seebergsattel, Paulitschsattel, St. Anna am Aigen, Pölten und Zelting. Ebenfalls geöffnet werden die Flughäfen in Ljubljana, Maribor und Piran sowie die Adriahäfen in Koper und Piran.
Mit einer weiteren Verordnung erklärte die slowenische Regierung den Epidemie-Zustand im Land per 31. Mai offiziell für beendet. Allerdings endeten damit die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus nicht, hieß es.
Deutschland und Österreich hatten diese Woche einen Stufenplan für Lockerungen verkündet. Demnach wird die Reisefreiheit ab 15. Juni gelten, doch wird es schon seit Freitag nur noch Stichprobenkontrollen geben. Auch an den Grenzen zur Schweiz und Liechtenstein soll ab 15. Juni wieder ein ungehinderter Übertritt möglich sein.
Das Land Vorarlberg wird ab Sonntag, 0.00 Uhr, alle seine Grenzübergänge nach Deutschland, Liechtenstein und die Schweiz öffnen. Das kündigte Sicherheitslandesrat Christian Gantner (ÖVP) am Freitagabend an. Die Covid-19-Einreisebestimmungen der Gesundheitsbehörden für Österreich blieben aber aufrecht, betonten Gantner und Landespolizeidirektor Hans-Peter Ludescher.
Nach Italien sollen EU-Bürger ab dem 3. Juni frei einreisen können ohne sich einer zweiwöchigen Anti-Covid-19-Quarantäne unterziehen zu müssen. Damit will Italien wieder zum Neustart des Tourismus aus dem Ausland beitragen. Die Maßnahmen werden derzeit noch vom Ministerrat in Rom diskutiert.
Das traditionelle Urlaubsland Griechenland plant die Quarantänepflicht für Urlauber aus einigen Staaten, darunter Österreich, aufzuheben. Dies soll allerdings auf bilateraler Ebene vereinbart werden. "Tourismus mit Quarantäne kann es nicht geben", erklärte Regierungssprecher Stelios Petsas. Athen hatte bereits die Vorschläge der EU-Kommission begrüßt, die Reisebeschränkungen zwischen Ländern mit einer ähnlich positiven Corona-Lage wegfallen zu lassen.
Zusammenfassung
- Slowenien und Österreich gehen bei der Lockerung des bilateralen Grenzregimes offenbar nicht abgestimmt vor.
- Während Slowenien mit Freitag per Verordnung die Grenzen zu allen Nachbarländern für EU-Bürger geöffnet hat, hält Österreich seine Beschränkungen wie die Selbstisolation noch bis 31. Mai aufrecht, wie das Innenministerium bestätigte.
- Die Berechtigung für die Einreise muss an der Grenze mit Dokumenten ausgewiesen werden.