RH: Mehr Fördermaßnahmen für behinderte Menschen an Unis
Laut Behinderteneinstellungsgesetz muss auf 25 Bedienstete ein begünstigter Behinderter eingestellt werden - eine Quote, die laut RH-Bericht an keiner einzigen Uni eingehalten wurde. Besonders niedrig war der Anteil beim wissenschaftlichen Personal und hier vor allem im Drittmittelbereich. Zum Vergleich: Über alle Branchen sind in Österreich 2020 rund 22 Prozent der einstellungspflichtigen Dienstgeber ihrer gesetzlichen Einstellungspflicht nachgekommen.
An den Unis waren zum Stichtag 1. Dezember 2020 von den 2.216 Pflichtstellen nur 980 besetzt (44 Prozent), die Unis mussten deshalb rund 5,33 Mio. Ausgleichszahlungen leisten. An der Boku (42 Prozent) und der TU Graz (28 Prozent), die der RH in dem Bericht speziell geprüft hat, war der Anteil besetzter Pflichtstellen noch etwas geringer. Allerdings gibt es auch Unis mit bereits sehr hohen Werten (z.B. Uni Graz: 96 Prozent, Uni Klagenfurt: 90, Medizin-Uni Graz: 75, Kunst-Uni Graz: 73). In diesem Zusammenhang hält der RH in seinem Bericht fest, dass Boku und TU Graz keine Ausschreibungen auf Plattformen veröffentlicht haben, die sich besonders an Menschen mit Behinderung richten. Auch bei Aus- und Weiterbildungsprogrammen zum Thema Inklusion Behinderter sieht er Nachholbedarf.
Zum Thema barrierefreies Studieren liegen den Unis laut Bericht nur lückenhafte Daten vor, obwohl laut Studierendensozialerhebung 2019 rund 39.100 Studierende (12,2 Prozent) eine motorische-, intellektuelle- oder Sinnesbeeinträchtigung bzw. eine psychische- oder chronische Erkrankung hatten. An der Boku bzw. der TU Graz waren es demnach rund 1.200 und 1.600. Bekannt waren ihnen allerdings nur jeweils 45 Personen, die persönlich Leistungen der Unterstützungsstellen in Anspruch genommen haben.
Informationen für behinderte Studierende gibt es laut RH-Bericht an den beiden Unis zwar, diese waren allerdings teilweise nicht barrierefrei bzw. schwer aufzufinden. Außerdem gab es keine eigene Richtlinie zur Gewährung einer abweichenden Prüfungsmethode, wenn die Ablegung der Prüfung in vorgeschriebener Methode aufgrund einer Behinderung unmöglich ist. Auch bei der barrierefreien Umgebung an den Unis mangelt es laut RH noch: An der TU Graz ist demnach durch die gewählten Leitsysteme keine selbstständige Nutzung der universitären Angebote möglich, an der Boku war Anfang 2021 das laut RH "grundsätzlich positive" Projekt "BOKUeasyaccess" noch nicht abgeschlossen.
In seinen Empfehlungen fordert der RH das Bildungsministerium auf, in seinen Leistungsvereinbarungen mit den Unis, in denen deren Budget samt zu erfüllender Aufgaben festgeschrieben werden, stärker auf die Einhaltung der Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter hinzuwirken. Handlungsbedarf sieht der RH auch bei den Studienbeihilfen für diese Gruppe. Unter anderem sollte der Katalog der Behinderungen angepasst werden, die zu einer Anpassung der Fördersätze und Studienzeitverlängerungen führen.
Auch Boku und TU Wien sollten aus Sicht des RH Maßnahmen zur Einhaltung der Beschäftigungspflicht setzen, "um Ausgleichszahlungen zu vermeiden und eine gesellschaftliche Vorbildwirkung wahrzunehmen". Außerdem sollen sie die Unterstützungsstellen insbesondere unter Studierenden mit Behinderung bekannter machen.
Zusammenfassung
- Laut Behinderteneinstellungsgesetz muss auf 25 Bedienstete ein begünstigter Behinderter eingestellt werden - eine Quote, die laut RH-Bericht an keiner einzigen Uni eingehalten wurde.
- In diesem Zusammenhang hält der RH in seinem Bericht fest, dass Boku und TU Graz keine Ausschreibungen auf Plattformen veröffentlicht haben, die sich besonders an Menschen mit Behinderung richten.