APA/GEORG HOCHMUTH

Regierung unterstützt Veranstalter mit 300 Mio. Euro

Die EU-Kommission hat den von der Bundesregierung geplanten Veranstaltungs-Schutzschirm genehmigt. Eine diesbezüglich bereits im Dezember getroffene Einigung über die mit insgesamt 300 Mio. Euro veranschlagte Unterstützungsmaßnahme wurde am Dienstag bestätigt. Der maximale Bezugswert pro Veranstalter beläuft sich vorerst auf 800.000 Euro, über eine Erhöhung sei man weiterhin in Gesprächen. Anträge sind damit ab sofort möglich.

"Die Organisatoren von Veranstaltungen wurden von der Coronakrise und den von der Regierung ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus besonders hart getroffen", wird EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager zitiert. "Mit dieser mit 300 Mio. Euro ausgestatteten Beihilferegelung kann Österreich diese Unternehmen unterstützen, wenn eine geplante Veranstaltung aufgrund des Coronavirus abgesagt wird oder nur mit Einschränkungen organisiert werden kann."

Berücksichtigt werden Veranstaltungen, die im Zeitraum von 1. März 2021 bis Ende 2022 geplant werden, aufgrund der Coronapandemie aber nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden können. Ein Ansuchen um Beihilfe muss bis spätestens 15. Juni 2021 erfolgen. Die Auszahlungshöhe ergibt sich "aus der Differenz zwischen den nicht stornierbaren Kosten und erzielten Einnahmen, Versicherungsleistungen und anderen Förderungen", teilte die Regierung mit. Anträge können bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) gestellt werden.

Im Dezember war noch ein maximaler Beihilfenwert von bis zu 1 Mio. Euro pro Veranstalter in Aussicht gestellt worden, nun sind es einstweilen 800.000 Euro. "In einem nächsten Schritt verhandeln wir mit der EU-Kommission über eine Erhöhung auf bis zu 3 Mio. Euro pro Veranstaltung", so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) in einer Aussendung. "Das ist vor allem für große Events, darunter auch Messen und Kongresse, besonders wichtig."

Prinzipiell sei Planungssicherheit für die Veranstaltungsbranche zentral. "Ziel ist, dass es wieder Veranstaltungen geben kann", betonte Köstinger. "Die müssen jetzt geplant werden, damit sie 2021 auch stattfinden können." Mit dem Schutzschirm gebe man die Sicherheit, "dass nicht stornierbare Kosten ersetzt werden, falls ein Event Corona-bedingt doch abgesagt werden muss".

"Mit dem Schutzschirm versichern wir die Veranstaltungen gegen die Folgen der Pandemie", betonte auch Vizekanzler Werner Kogler (Grüne). "Damit Konzerte, Sportveranstaltungen und Festivals stattfinden können, sobald es die gesundheitliche Lage zulässt." Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) hob die Bedeutung des Schutzschirmes hervor, ohne den es niemand riskieren würde, "jetzt für den Spätsommer oder den Herbst große Konzerte oder andere Kulturveranstaltungen zu planen".

ribbon Zusammenfassung
  • Die EU-Kommission hat den von der Bundesregierung geplanten Veranstaltungs-Schutzschirm genehmigt.
  • Eine diesbezüglich bereits im Dezember getroffene Einigung über die mit insgesamt 300 Mio. Euro veranschlagte Unterstützungsmaßnahme wurde am Dienstag bestätigt.
  • Der maximale Bezugswert pro Veranstalter beläuft sich vorerst auf 800.000 Euro, über eine Erhöhung sei man weiterhin in Gesprächen.
  • Anträge sind damit ab sofort möglich.