APA/APA/ZEITUNGSFOT.AT/DANIEL LIEBL/ZEITUNGSFOT.AT/DANIEL LIEBL

Rechnungshof sieht weiter Schwächen in Asyl-Betreuung

Der Rechnungshof hat in seiner so genannten Follow-up-Prüfung die Grundversorgung für Flüchtlinge unter die Lupe genommen und trotz einiger erkannter Fortschritte diverse Mängel festgestellt. So wartet man weiter auf eine bessere Lösung für subsidiär Schutzberechtigte, vermisst eine koordinierte Planung von Gebietskörperschaften und NGOs für größere Flüchtlingszahlen und bemängelt ein veraltetes Informationssystem.

Die Grundversorgung dient im Wesentlichen der Unterbringung und Verköstigung von Asylwerbern und Vertriebenen. Doch auch subsidiär Schutzberechtigte sind von ihr umfasst, nämlich zuletzt etwa 8.000 bis 10.000 Menschen. Dabei handelt es sich um Personen, die keinen Asylstatus erhalten, weil sie nicht direkt verfolgt werden, die aber nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können, weil ihnen dort Gewalt droht.

Der Rechnungshof drängt darauf, gemeinsam mit den Ländern geeignete Rahmenbedingungen für subsidiär Schutzberechtigte außerhalb der Grundversorgung zu schaffen, die auf für diese Gruppe relevante Faktoren wie freien Zugang zum Arbeitsmarkt Bedacht nehmen. Bemühungen wurden von den Prüfern festgestellt, etwa die Erarbeitung von vier Modellen, doch zu Ergebnissen war man nicht gekommen. Als Problematik gilt die lange Verweildauer der subsidiär Schutzberechtigten in der eigentlich nur als Übergangszeit definierten Grundversorgung - nämlich im Schnitt mehr als 1.000 Tage.

Bei größeren Flüchtlingsbewegungen hat sich auch in jüngerer Vergangenheit immer wieder das Problem gezeigt, dass die Länder zu wenige Unterkünfte zur Verfügung stellen und dann der Bund einspringen muss. Das wiederum hat zu - auch vom Rechnungshof kritisierten - sehr langen und damit teuren Quartier-Verträgen geführt. Die Abstimmung ist, wie der Follow up-Bericht zeigt, noch immer nicht ideal. Der Rechnungshof empfahl dem Innenministerium daher neuerlich, gemeinsam mit den Ländern und gegebenenfalls mit den Nichtregierungsorganisationen sowie den Gemeinden ein Konzept für eine effektive und wirtschaftliche Vorgehensweise bei steigenden Zahlen an Asylwerbenden zu entwickeln.

Schwächen erkannte der Rechnungshof schließlich auch beim Betreuungsinformationssystem. Zwar konstatierten die Prüfer auch hier Bemühungen des Innenministeriums, jedoch wurde die Empfehlung, die erforderlichen Funktionalitäten zu schaffen und grundversorgungsrelevante Sachverhalte im Betreuungsinformationssystem abzubilden, nicht umgesetzt. Darüber hinaus konnte das System, da es für einen vom Hersteller seit 2022 nicht mehr unterstützten Browser konzipiert worden war, als Notlösung nur in einem vorübergehend zur Verfügung stehenden "Kompatbilitätsmodus" des aktuellen Browsers verwendet werden.

Das Innenministerium verwies in einer Stellungnahme darauf, dass es für die "vollumfängliche weitere Umsetzung der Empfehlungen des RH" der Einstimmigkeit zwischen allen Partnern bedürfe und dass diese nicht einseitig durch das Ministerium erfolgen könne. In den vergangenen Jahren hätten die großen Herausforderungen wie die Betreuung von knapp 60.000 Menschen aus der Ukraine seit Beginn des russischen Angriffskrieges in enger Kooperation mit den Ländern bewältigt werden können. Auch die Etablierung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) hob das Innenministerium hervor.

Das vom Rechnungshof bemängelte Betreuungsinformationssystem werde gegenwärtig neu konzipiert, hieß es. Der Auftrag zur Neuprogrammierung sei erteilt worden. Das Innenministerium rechnete mit einer "schrittweisen Umsetzung" 2025.

ribbon Zusammenfassung
  • Subsidiär Schutzberechtigte verbleiben im Schnitt mehr als 1.000 Tage in der Grundversorgung, obwohl sie eigentlich nur als Übergangslösung gedacht ist. Der Rechnungshof drängt auf geeignete Rahmenbedingungen außerhalb der Grundversorgung.
  • Das Innenministerium hat die Neuprogrammierung des Betreuungsinformationssystems in Auftrag gegeben und rechnet mit einer schrittweisen Umsetzung im Jahr 2025.