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Prozessauftakt für Musterklage gegen Lehrerbewertungs-App

Am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen wird am Freitag erstmals die Klage eines Pädagogen gegen die Lehrerbewertungs-App "Lernsieg" verhandelt. Mit dieser können Lehrer bzw. Schulen mit ein bis fünf Sternen bewertet werden. Dagegen wehrt sich ein HTL-Lehrer und Gewerkschafter, der seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht und auf Unterlassung bzw. Schadenersatz klagt.

Für die App wurde eine Datenbank mit rund 90.000 Lehrern und den entsprechenden Schulen angelegt. Schüler können nach Registrierung via Handynummer ihre Pädagogen ab der AHS-Unterstufe bzw. Neuen Mittelschule (NMS) in Kategorien wie Unterricht, Fairness, Vorbereitung oder Pünktlichkeit mit einem bis fünf Sternen bewerten. Daraus werden dann auch Rankings erstellt.

Die Lehrer-Gewerkschaft wetterte von Beginn an gegen die App und hatte unter anderem Bedenken in Sachen Datenschutz bzw. ortete primär eine "riesige Handynummernsammelaktion". Die Datenschutzbehörde stellte ein Verfahren dagegen ein. Die Verarbeitung der Lehrerdaten stehe im Einklang mit den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung, hieß es in der Entscheidung der Behörde. Darüber hinaus würden die berechtigten Interessen der Allgemeinheit bzw. der Schüler die Beeinträchtigung des Grundrechts auf Datenschutz der Lehrer überwiegen.

Unabhängig von der datenschutzrechtlichen Seite macht der Lehrer, der nach Angaben der App-Macher mit 2,9 - also mittelmäßig - bewertet wurde, allerdings zivilrechtliche Ansprüche geltend. Er sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Unterstützt wird er von der GÖD, die schon im Vorjahr Musterklagen angekündigt hatte.

App-Entwickler Benjamin Hadrigan hält die Klage auch abseits der rechtlichen Bewertung für unverständlich: "Durchschnittlich wurden Lehrer von den Schülerinnen und Schülern mit der Note 'Gut' bewertet. Deshalb fragen wir uns, warum die Gewerkschaft die Anerkennung von guten Lehrern aufhalten möchte. Gute Lehrer haben für ihre Leistung unserer Meinung nach auch Anerkennung verdient!" Die Verhandlung wurde geschlossen, das Urteil ergeht schriftlich, hieß es von Hadrigan.

Hadrigan möchte demnächst eigene Versionen der App in England und Frankreich starten. Die Anwendung selbst hat er über den Sommer weiterentwickelt und mit neuen Funktionen ausgestattet: Diese sollen Ende Oktober vorgestellt werden und enthalten etwa eine interaktive Diskurs-Funktion zwischen Lehrern und Schülern.

ribbon Zusammenfassung
  • Am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen wird am Freitag erstmals die Klage eines Pädagogen gegen die Lehrerbewertungs-App "Lernsieg" verhandelt.
  • Mit dieser können Lehrer bzw. Schulen mit ein bis fünf Sternen bewertet werden.
  • Dagegen wehrt sich ein HTL-Lehrer und Gewerkschafter, der seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht und auf Unterlassung bzw. Schadenersatz klagt.