Prozess: Strache und Stieglitz freigesprochen
Richterin Mona Zink verkündete das Urteil am Freitag. Strache und Stieglitz wurden im Zweifel freigesprochen, da für eine Verurteilung keine volle Gewissheit über Täterschaft und Schuld bestehe. Nach der Auswertung der Beweise und der Anwendung des Zweifel-Grundsatzes, habe die Richterin für einen Freispruch der beiden Angeklagten entschieden.
"Im Zweifel" nichts gewusst
"Im Zweifel" habe Strache "nicht" von der Tätigung der Spende gewusst. Auch eine Verbindung zum Amtsgeschäft sei im Zweifel "nicht da" gewesen. Die einvernommen Zeugen hätten nichts zur Verbindung zwischen Tätigkeit und Spende ausgesagt.
"Habe eins gelernt – mit gar nichts mehr zu rechnen"
Bezüglich der Spende mit dem Verwendungszweck "wie vereinbart" von Stieglitz an den FPÖ-nahen Verein "Austria in Motion" habe die Assistentin von Stieglitz erklärt, dass dieses Vorgehen Usus gewesen sei. Bei der zweiten Spende habe die Sekretärin erklärt, dass sie aus der ersten Spende übernommen habe.
Stieglitz wollte nicht an FPÖ spenden
Weiters schenke sie Stieglitz Glauben, dass er nicht an die FPÖ Spenden wollte. Deshalb habe er auf Anraten von Zeugen W. eben an den Verein gespendet. Er habe das so erklärt, dass er sich mit der Busvermietung für den FPÖ-Wahlkampf nicht bereichern wollte, das stimme auch mit der Aussage von Zeugen W. überein.
Stieglitz bedankte sich dafür, dass ihm Gerechtigkeit geschehen sei. Anwalt Pollak und sein Kollege waren "überzeugt, dass es heute einen Freispruch geben wird". Auch Strache zeigte sich erleichtert, dass die falschen Vorwürfe entkräftet wurden.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gab nach dem Urteilsspruch keine Erklärung ab, weswegen das Urteil nicht rechtskräftig ist.
Worum ging es?
Strache wurde vorgeworfen, dem Unternehmer Siegfried Stieglitz für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag verschafft haben. Strache und Stieglitz blieben zu Beginn des letzten Verhandlungstages bei ihrer Verantwortung und betonten ihre Unschuld.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer noch ein "sehr dichtes Beweissubstrat" gesehen und meinte: "Chats don't lie". Die von den Angeklagten ins Spiel gebrachte Freundschaft sei bei der Besetzung des Aufsichtsrats nur am Rande relevant gewesen, es habe sich vielmehr um eine Zweckgemeinschaft gehandelt, wurde argumentiert.
"Krone"-Journalist Erich Vogl spricht mit PULS 24 Anchor René Ach über den Strache-Prozess in der Causa Asfinag und den Freispruch zum Vorwurf der Bestechlichkeit.
Strache nicht für Asfinag-Aufsichtsräte verantwortlich
Als "falsch" bezeichnete die Vorwürfe Straches Anwalt in seinem Plädoyer Straches Anwalt in seinem Plädoyer. Strache sei nämlich nicht für die Bestellung von Asfinag-Aufsichtsräten verantwortlich gewesen. Es könne nicht sein, dass "Einladungen von Politikern verboten sind", hatte zuvor auch Stieglitz' Verteidiger betont. Die Spenden stünden in keinem Zusammenhang mit der Besetzung des Aufsichtsratspostens.
Zweiter Strafprozess nach Ibiza
Es handelte sich bereits um den bereits zweiten Strafprozess gegen Strache nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos. Ende August 2021 war der Ex-FPÖ-Chef vom Wiener Landesgericht im Zusammenhang mit der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) in erster Instanz verurteilt worden. In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen.
Zusammenfassung
- Der ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und der Unternehmer Siegfried Stieglitz wurden in der Causa Asfinag im Zweifel freigesprochen.
- "Im Zweifel" habe Strache "nicht" von der Tätigung der Spende gewusst. Auch eine Verbindung zum Amtsgeschäft sei im Zweifel "nicht da" gewesen, so Richterin Monika Zink.