"Feuerkrieg Division": 2 Jahre teilbedingt für Rechtsextremen (21)
Der 21-Jährige hatte in der Geschworenenverhandlung ein Geständnis abgelegt, aber von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Anstatt sich einer Befragung zu stellen, verlas der Angeklagte ein von ihm handschriftlich vorbereitetes schriftliches Statement und erklärte, er wolle keine weiteren Angaben machen.
Der Angeklagte, inzwischen hat er die HTL abgeschlossen und war zuletzt FH-Student, hatte sich mit 17 der rechtsterroristischen "Feuerkrieg Division" (FKD) angeschlossen. Diese ist für "Rassenkrieg" und "weißen Jihadismus", ruft zu Attentaten auf Synagogen und Moscheen auf.
Anleitungen zum Bombenbau
Bei einer Hausdurchsuchung im Mai 2023 waren bei dem Burschen aus Wien-Favoriten Propagandamaterial und NS-Devotionalien, Schusswaffen, eine schusssichere Weste, ein Messer und eine Gasmaske sichergestellt worden. Die Anklage wirft ihm vor, im Netzwerk der "Feuerkrieg Division" in Chats zu Anschlägen gegen jüdische Einrichtungen und Minderheiten und "ethischen Säuberungen" in Europa aufgerufen zu haben.
Er verbreitete Anleitungen zum Bombenbauen und Herstellen von Schusswaffen. Außerdem verherrlichte er jenen rechtsextremen Attentäter, der 2019 in Christchurch 51 Menschen erschoss.
"Schäme mich"
Er sei in der Schule gemobbt worden, habe sich allein gefühlt und Anerkennung gesucht, erzählte er den Geschworenen. In Nazi-Kreisen reiche es, ein paar Mal "Heil Hitler" zu sagen, dann bekomme man Anerkennung. Die "abwertenden, ungustiösen Dinge", über die er in Chants geschrieben hätte, seien ihm heute "peinlich". Er "schäme sich" dafür, las er aus einer schriftlichen Erklärung vor.
"Gefährder", aber keine Beweise für Anschlagspläne
Selbst ein terroristisches Attentat geplant zu haben, warf der Staatsanwalt dem Angeklagten nicht vor. Entsprechende Indizien konnte die Staatsanwaltschaft nicht nachweisen. Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) stufte den Mann 2023 aber als Gefährder ein. Der 21-Jährige sei in der rechtsextremen Ideologie "tief verwurzelt", hieß es dort.
Der Angeklagte habe laut DSN eine "ausgeprägte Waffenaffinität" und "Gewalt- und Allmachtsfantasien". Der bisher Unbescholtene befindet sich wegen Tatbegehungsgefahr auch in U-Haft. Vom Angeklagten gehe "immer noch eine Gefahr aus", ist die Staatsanwaltschaft überzeugt.
Die Verhandlung "geht weit über eine durchschnittliche Verbotsgesetz-Verhandlung hinaus", betonte der Staatsanwalt. Die - mittlerweile zerschlagene - "Feuerkrieg Division" sei eine "schwer terroristische rechtsextremistische Vereinigung" gewesen, deren Mitglieder hätten online "massive Tathandlungen zumindest besprochen". Der Angeklagte habe in die "Feuerkrieg Division" sein Wissen als abgehender Medientechniker und seine Ideen eingebracht und sich engagiert.
Verteidiger: DSN liegt falsch
"Die Sachen hat er g'schrieben, das ist so. Da fährt die Eisenbahn drüber", kündigte Verteidiger Peter Kraus ein "reumütiges Geständnis" des 21-Jährigen ein. Bei seinem Mandanten sei keine "besondere Gefährlichkeit" gegeben. Die Gefährdungseinschätzung der DSN sei "nicht richtig, weil sie sämtliche entlastenden Umstände auslässt", urgierte Kraus.
Wichtig ist das, weil auf besondere Gefährlichkeit nach dem Verbotsgesetz eine Mindeststrafe von zehn Jahren vorsieht. Der 21-Jährige habe nach der ersten Hausdurchsuchung von sich aus sämtliche Kontakte zu ehemaligen Gesinnungsgenossen bei der "Feuerkrieg Division" abgebrochen. Er sei zurück zu seinen Eltern gezogen, habe seine Telefonnummer gewechselt und sich freiwillig einem Deradikalisierungsprogramm unterzogen.
Der 21-Jährige habe außerdem während eines Assistenzeinsatzes beim Bundesheer Einrichtungen der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) geschützt: "Mit geladener Waffe. Wenn er Anschlagspläne gehabt hätte, wäre es ein leichtes gewesen, die umzusetzen. Hat er nicht gemacht", sagte Weiss.
Zusammenfassung
- Am Wiener Landesgericht ist am Montag ein ehemaliges Mitglied der rechtsterroristischen "Feuerkrieg Division" (FKD) zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt verurteilt worden.
- Der mittlerweile 21-Jährige wurde der nationalsozialistischen Wiederbetätigung, der kriminellen Vereinigung, der Verhetzung und der Aufforderung zur mit Strafe bedrohten Handlungen für schuldig befunden.
- Vom Gericht wurde keine besondere Gefährlichkeit des Angeklagten angenommen.