Pakistans Ex-Regierungschef Khan kommt zunächst wieder frei
Trotz der Gerichtsentscheidung vom Donnerstag kündigte die Regierung an, Khan später erneut festnehmen lassen zu wollen. Wenn Khan "vom Obersten Gerichtshof gegen Kaution freigelassen wird, werden wir auf die Aufhebung der Kaution warten und ihn erneut verhaften", sagte Innenminister Rana Sanaullah dem Sender Dunya TV.
Der frühere Regierungschef war am Dienstag in Islamabad wegen Korruptionsvorwürfen festgenommen worden, wogegen seine Partei PTI rechtlich vorging. Die Festnahme hatte zu gewalttätigen Protesten im ganzen Land geführt. In zahlreichen Städten randalierten Khan-Anhänger, sie blockierten Straßen und setzten Gebäude in Brand. Dabei wurden nach Angaben von Ärzten und Polizei mindestens neun Menschen getötet. Hunderte Polizisten wurden demnach verletzt, mehr als 2.000 Menschen im ganzen Land festgenommen, vor allem in den Provinzen Punjab und Khyber Pakhtunkhwa.
Gegen den früheren Premierminister und ehemaligen Cricket-Star Khan laufen mehrere Verfahren wegen Korruptionsvorwürfen. Die Wahlkommission wirft ihm vor, Staatsgeschenke aus seiner Zeit als Regierungschef für sich behalten zu haben. Khan bezeichnet die Strafverfolgung als politisch motiviert.
Khan war 2018 in Pakistan mit dem Versprechen an die Macht gelangt, Korruption und Günstlingswirtschaft zu bekämpfen. In seiner Regierungszeit verschlechterte sich seine Beziehung zum mächtigen Militär, das seinen Aufstieg zur Macht gestützt hatte, jedoch zunehmend. Vor knapp einem Jahr wurde Khan durch ein Misstrauensvotum gestürzt und der konservative Politiker Shehbaz Sharif zu seinem Nachfolger gewählt.
Zusammenfassung
- In Pakistan kommt Ex-Regierungschef Imran Khan nach massiven Protesten seiner Anhänger zunächst wieder auf freien Fuß.
- Ein Gericht in der Hauptstadt Islamabad ordnete am Freitag nach Angaben von Khans Anwalt Faisal Chaudhry an, dass der populäre Oppositionspolitiker gegen Kaution zunächst für zwei Wochen aus dem Gewahrsam entlassen wird.
- Am Donnerstag hatte der Oberste Gerichtshof Khans Inhaftierung als rechtswidrig eingestuft.