Organmandate künftig auch bei Verstößen gegen 3G-Pflicht
So sind für "die fehlende Bereithaltung eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr" ebenso 90 Euro zu bezahlen wie schon bisher für das "Fehlen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung", das "Fehlen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder einer Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard". Bei 3G-Verstößen hatte aktuell für eine Pönale ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden müssen.
Zusammenfassung
- Eine entsprechende Verordnung wird bereits mit Mittwoch 0.00 Uhr in Kraft treten.
- Bisher gab es eine entsprechende Regelung bereits beispielsweise, wenn man eine vorgeschriebene Maske nicht aufgesetzt hat.
- Bei 3G-Verstößen hatte aktuell für eine Pönale ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden müssen.