ÖVP-Ermittlungen: Karmasin erhielt wegen Akteneinsicht Recht
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab der ehemaligen Familienministerin nach einer von ihr angestrengten Beschwerde recht, berichtete die "Presse" vorab am Sonntag. Gegen den Beschluss ist kein Rechtsmittel mehr möglich.
Verspätete Information komme "Unterlassen gleich"
Karmasin war im Mai bereits wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen nicht rechtskräftig schuldig gesprochen worden. Ermittelt wird gegen sie noch in der Umfrageaffäre.
Die Behörde hatte der Ex-Ministerin im August 2022 erklärt, es werde in Bezug auf die Angaben der Kronzeugin Sabine Beinschab noch gar kein Ermittlungsverfahren geführt. Erst ein halbes Jahr später hieß es, man ermittle. Erst dann wurde ihr die Akteneinsicht erlaubt.
Karmasin erhob gegen die Einwände der WKStA Einspruch. Die Ex-Ministerin sah ihre Recht verletzt. Das Verfahren landete beim Straflandesgericht Wien, das gegen Karmasin entschied.
Auch dagegen erhob die Ex-Ministerin Beschwerde. Die WKStA sei "irrig" davon ausgegangen, dass noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sei, befand das OLG Wien nun laut "Presse". Die verspätete Information an Karmasin komme einem "Unterlassen" gleich.
Zusammenfassung
- Sophie Karmasin (ÖVP) ist in einem gegen sie von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) laufenden Verfahren zu unrecht die Akteneinsicht durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verweigert worden.
- Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab der ehemaligen Familienministerin nach einer von ihr angestrengten Beschwerde recht, berichtete die "Presse" vorab am Sonntag.
- Gegen den Beschluss ist kein Rechtsmittel mehr möglich.