Österreichs Berufung zu AKW Hinkley Point abgeschmettert

Die von Österreich eingelegte Berufung gegen Staatsbeihilfen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C ist vom Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs abgelehnt worden. Das Gericht der EU habe die Klage Österreichs "zu Recht abgewiesen", erklärte der EuGH-Anwalt am Donnerstag. Ein abschließendes Urteil in diesem Rechtsstreit muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) erst sprechen.

Die von Österreich eingelegte Berufung gegen Staatsbeihilfen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C ist vom Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs abgelehnt worden. Das Gericht der EU habe die Klage Österreichs "zu Recht abgewiesen", erklärte der EuGH-Anwalt am Donnerstag. Ein abschließendes Urteil in diesem Rechtsstreit muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) erst sprechen.

Die EU-Richter folgen dem Generalanwalt üblicherweise in vier von fünf Fällen. Die EU-Kommission hatte die britischen Staatsbeihilfen 2014 genehmigt. Großbritannien hatte den AKW-Betreibern einen hohen garantierten Einspeisetarif für 35 Jahre zugesagt. Das EU-Gericht hatte eine Nichtigkeitsklage Österreichs gegen die Entscheidung der EU-Kommission 2018 abgewiesen. Gegen das Urteil hatte Österreich umgehend Berufung eingelegt. In dem Verfahren wurde Österreich von Luxemburg unterstützt, die EU-Kommission hingegen von Großbritannien, Tschechien, Frankreich, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei.

Der Generalanwalt führte nunmehr aus, die Entwicklung der Kernkraft, wie sie im Euratom-Vertrag zum Ausdruck komme, sei ein klar definiertes Ziel des EU-Rechts, und dieses Ziel könne anderen Zielen des Unionsrechts wie etwa dem Umweltschutz nicht untergeordnet sein. Nach dem EU-Vertrag müsse mit einer Beihilfe weder ein "Ziel von gemeinsamem Interesse" noch ein "Ziel von öffentlichem Interesse" verfolgt werden. Die Beihilfe müsse lediglich der "Förderung gewisser Wirtschaftszweige" dienen und dürfe "die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft".

Dem Argument Österreichs, dass die Bestimmungen des Euratom-Vertrags weder den Bau weiterer Kernkraftwerke noch die Ersetzung und Modernisierung alternder Werke durch aktuellere, bereits entwickelte Technologien deckten, folgte der Generalanwalt nicht.

Der SPÖ-Umweltsprecher im Europaparlament, Günther Sidl, forderte eine Änderung des Jahrzehnte alten Euratom-Vertrags, mit dem sich keine sinnvolle Klimapolitik für das Jahr 2020 machen lasse. "Atomkraft ist gefährlich, nicht nachhaltig und rechnet sich einfach nicht, wenn man die Gesamtkosten betrachtet", sagte Sidl. Die Klimawende könne nur mit einem europaweiten konsequenten Ausstieg aus der fossilen und der Atomenergie gelingen.

Der grüne EU-Abgeordnete und Ko-Vorsitzende der europäischen Grünen, Thomas Waitz, übte Kritik an der EU-Entscheidung zugunsten der britischen Staatshilfen. "Die Hochrisikotechnologie Atomkraft ist nicht nur komplett veraltet, sondern teuer und unrentabel", sagte Waitz. "Atomkraft ist und bleibt keine Lösung im Kampf gegen die Klimakrise. Das Steuergeld wäre besser investiert in erneuerbare Energien und damit auch in green Jobs. Das sollte die Priorität der Kommission auch in den nächsten Jahren sein, statt an der Wettbewerbsverzerrung des europäischen Energiemarktes festzuhalten."

Aus Sicht der Umweltorganisation Global 2000 ist der Euratom-Vertrag aus den atomfreundlichen Gründungsjahren der Europäischen Union "längst völlig überholt und muss dringend abgeschafft werden". Im türkis-grünen Regierungsprogramm werde eine Reform des Euratom-Vertrags gefordert. Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) sollte rasch aktiv werden. "Wir wissen, dass die tschechische Regierung bereits Ende Mai mit einem Finanzierungsmodell für den Ausbau des Atom-Standorts Dukovany an die Europäische Kommission herantreten will", erklärte Reinhard Uhrig, Atom-Sprecher von Global 2000.

ribbon Zusammenfassung
  • Die von Österreich eingelegte Berufung gegen Staatsbeihilfen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C ist vom Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs abgelehnt worden.
  • Das Gericht der EU habe die Klage Österreichs "zu Recht abgewiesen", erklärte der EuGH-Anwalt am Donnerstag.
  • Ein abschließendes Urteil in diesem Rechtsstreit muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) erst sprechen.