Neue Direktionen im Verteidigungsressort sind doch Sektionen
Die Reform sah vor, dass aus bisher fünf Sektionen in der Zentralstelle drei Generaldirektionen werden: die Generaldirektion für Verteidigungspolitik, die Generaldirektion Präsidium und die Generaldirektion für Landesverteidigung. Letzterer sind acht weitere Direktionen unterstellt, darunter Luftstreitkräfte, Landstreitkräfte, Ausbildung und dergleichen. Die Reform war von Beginn an kritisiert worden. Das Bundesheer brauche Kommandanten und keine Direktoren, lautete die Kritik.
In der Öffentlichkeit tat sich vor allem der frühere Verteidigungsminister und Adjutant von Bundespräsident Alexander Van der Bellen, Thomas Starlinger, mit Kritik hervor. Starlinger bemängelte, dass bei der neuen Struktur die strategischen, operativen und taktischen Ebenen verschmolzen werden. Für eine solche militärische Struktur gebe es international keine Vorbilder. Durch die vielen verschiedenen Direktorate, die den drei Generaldirektionen unterstehen, "verkomplizieren" sich außerdem die Arbeitsbeziehungen, argumentierte Starlinger. Aufgrund seiner Kritik wurde er in die Umsetzung der Reform eingebunden und akzeptierte die neuen Strukturen.
Das Ministerkabinett begründete die Umstellung auf Direktionen als Anpassung an internationale Standards. Wie nun aber der APA zugetragen wurde, ist eine solche Umbenennung durch das Bundesministeriengesetz nicht gedeckt. Das Verteidigungsministerium löst dieses Problem mit einer Verrenkung. Die Positionen haben jetzt einen Doppelnamen. Zum Beispiel: Sektion II - Präsidium (Generaldirektion Präsidium). Der Generalstab heißt Generalstab (Generaldirektion Verteidigungspolitik).
Auf der Homepage des Bundesheers werden in einer Grafik der neuen Struktur überhaupt nur die gesetzeskonformen Bezeichnungen geführt. Dort werden drei Sektionen und die ihnen unterstellten Gruppen angeführt.
Aus dem für die Bewertung von Arbeitsplätzen zuständigem Beamtenministerium hieß es auf Anfrage, dass grundsätzlich die Ressorts für Organisationsänderungen beziehungsweise Änderungen der Geschäftseinteilung zuständig seien, die Reform des Verteidigungsministerium allerdings nach zwei Jahren evaluiert werden sollte, weil sie besonders umfassend sei. Als Beamtenministerium sei man für die Bewertung von Arbeitsplätzen zuständig, die Ausschreibung von Arbeitsplätzen und die Besetzung obliegt dem jeweils zuständigen Minister. "Das Bundesministeriengesetz legt fest, dass die Struktur in Sektionen abzubilden ist. Daran sind die Ministerien gebunden, was auf Fachebene hinlänglich bekannt sein sollte."
Zusammenfassung
- Auch der Generalstab heißt weiter Generalstab.
- Das Bundesministeriengesetz schreibt nämlich Sektionen vor.
- Die Reform sah vor, dass aus bisher fünf Sektionen in der Zentralstelle drei Generaldirektionen werden: die Generaldirektion für Verteidigungspolitik, die Generaldirektion Präsidium und die Generaldirektion für Landesverteidigung.
- Aufgrund seiner Kritik wurde er in die Umsetzung der Reform eingebunden und akzeptierte die neuen Strukturen.