Nächtliche Ausgangssperre in Frankreich bereits ab 18.00 Uhr
Zuvor war das ursprünglich von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr geltende Ausgehverbot bereits in einzelnen besonders betroffenen Departements des Landes vorverlegt worden. Den Menschen ist es während dieser Zeit nicht mehr gestattet, spazieren zu gehen, Sport zu treiben oder einzukaufen. Sie dürfen aber zum Beispiel zur Arbeit fahren oder wegen zwingender familiärer Gründe vor die Türe gehen. Die Pandemie hat Frankreich mit seinen rund 67 Millionen Menschen schwer getroffen. Rund 70.000 Bürger starben im Zusammenhang mit einer Infektion.
Zusammenfassung
- Bei Verstößen drohen Geldstrafen und im schlimmsten Fall auch Haftstrafen, wie das Innenministerium mitteilte.
- Den Menschen ist es während dieser Zeit nicht mehr gestattet, spazieren zu gehen, Sport zu treiben oder einzukaufen.
- Sie dürfen aber zum Beispiel zur Arbeit fahren oder wegen zwingender familiärer Gründe vor die Türe gehen.
- Die Pandemie hat Frankreich mit seinen rund 67 Millionen Menschen schwer getroffen.