Mehr Rechte für Behinderte, mehr Geld für Freiwillige
Vereinbart ist etwa eine höhere Entschädigung beim freiwilligen Sozial- und beim freiwilligen Umweltjahr. Die Untergrenze wird demnach künftig bei 75 Prozent der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze liegen, derzeit sind es 50 Prozent. Über Förderungen sollen die Träger dazu motiviert werden, die Geringfügigkeitsgrenze zur Gänze auszuschöpfen. Zudem werden Teilnehmer am Freiwilligenjahr künftig bundesweit einheitlich ein Klimaticket bekommen, wenn sie für Fahrten zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Einsatzort bzw. für Fahrten im Auftrag der Einsatzstelle ein öffentliches Verkehrsmittel benötigen.
Deutlich besser dotiert wird der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland. Statt derzeit 1,2 Millionen wird der Bund künftig bis zu drei Millionen locker machen. Zudem dürfen Jugendliche, die einen Auslandsdienst absolvieren, im Falle von Katastrophen oder anderen außerordentlichen Notständen diesen im Inland fortsetzen.
Etabliert wird ein Staatspreis für ehrenamtliches Engagement. Zudem wird eine Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement geschaffen, deren zentrales Instrument eine Online-Plattform ist, die sowohl Organisationen als auch Freiwilligen umfassende Beratungs-, Service-, Vernetzungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten anbieten soll. Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) sieht diese Stelle als zentral.
Abgelehnt wurde die Novelle von der FPÖ mit dem Argument, dass sie für klassische ehrenamtliche Organisationen wie die freiwillige Feuerwehr nichts bringe. Die NEOS stimmten zu, wiewohl sie kritisierten, dass mit der Novelle das Freiwillige Integrationsjahr endgültig abgeschafft werde.
Beim Barrierefreiheitsgesetz handelt es sich technisch gesehen um die Umsetzung einer EU-Bestimmung. Neben den Geräten sind Dienstleistungen wie E-Banking, E-Commerce, E-Ticketing, Videotelefonie, Online-Messenger-Dienste, E-Books und SMS-Dienste umfasst. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro fallen nicht unter das Gesetz.
Bei Zuwiderhandeln ist unter anderem die Verhängung einer Verwaltungsstrafe bis zu 80.000 Euro und als Ultima Ratio auch ein Produktrückruf möglich. Für die SPÖ ist die finanzielle Strafandrohung zu gering. Die Opposition hätte insgesamt gewünscht, dass Verbesserungen über den Schwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnologie hinaus vorgenommen würden.
Zusammenfassung
- Vereinbart ist etwa eine höhere Entschädigung beim freiwilligen Sozial- und beim freiwilligen Umweltjahr.
- Über Förderungen sollen die Träger dazu motiviert werden, die Geringfügigkeitsgrenze zur Gänze auszuschöpfen.
- Statt derzeit 1,2 Millionen wird der Bund künftig bis zu drei Millionen locker machen.
- Die NEOS stimmten zu, wiewohl sie kritisierten, dass mit der Novelle das Freiwillige Integrationsjahr endgültig abgeschafft werde.