APA/APA/dpa/Patrick Pleul

Mehr Geld für Betreuung vulnerabler Flüchtlingsgruppen

Der Nationalrat hat Freitagnachmittag einen Bund/Länder-Vertrag zur Betreuung pflegebedürftiger und minderjähriger Flüchtlinge angenommen. Der Kostenhöchstsatz für die Unterbringung von pflegebedürftigen Personen soll rückwirkend mit Jänner pro Person und Tag 112 Euro und in organisierten Unterkünften 35 Euro betragen. Für die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger wird dieser Betrag bei 112 Euro angesetzt, in Einrichtungen im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe bei 130 Euro.

Neben der Opposition stimmten auch SPÖ und NEOS für die Vereinbarung. Abgelehnt wurde sie einzig von den Freiheitlichen.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Nationalrat hat einen Bund/Länder-Vertrag zur Betreuung pflegebedürftiger und minderjähriger Flüchtlinge angenommen.
  • Der Kostenhöchstsatz beträgt rückwirkend ab Jänner pro Person und Tag 112 Euro für pflegebedürftige Personen und 35 Euro in organisierten Unterkünften.
  • Für die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger beträgt der Kostenhöchstsatz 112 Euro pro Person und Tag, in Einrichtungen im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe 130 Euro.