Krisensicherheitsgesetz geht in Begutachtung
Diesem hatte die Opposition aber ihr Zustimmung verweigert und heftige Kritik dran geübt. Dem Vernehmen nach hat es nun eine Einigung mit der Opposition gegeben.
Eingearbeitet in den Entwurf wurden auch noch Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie und aus dem Ukraine-Krieg. Kernpunkte sind der Bau eines Lagezentrums unter dem Innenministerium, eine effiziente Koordination zwischen den betroffenen Akteuren (Bundes- und Landesbehörden, Einsatzorganisationen etc.) und die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für das staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement.
Herzstück der Neuaufstellung ist die Einrichtung eines Bundeslagezentrums im Innenministerium. Auf mehr als zweitausend Quadratmetern soll in diesem Zentrum ein ständiges Monitoring der Entwicklung in zentralen Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit oder Energie betrieben werden und die gleichzeitige Bewältigung von bis zu drei Krisen möglich sein.
Ein zentrales Ziel des Vorhabens ist es, mit rechtlichen Klarstellungen die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure auf Bundesebene zu verbessern. So wird erstmals eine einheitliche Definition des Krisenfalls und der damit verbundenen Gremien und Prozesse definiert. Es wird zudem ein Regierungsberater samt Beratungsgremium zur strategischen Beratung der Bundesregierung im Bundeskanzleramt eingerichtet.
Definiert werden auch Mitwirkungs- Informations- und Teilnahmepflichten der Ressorts und der Länder. Zur Krisenvorsorge und -prävention werden alle Ressorts verpflichtet. Gesetzlich klargestellt wird, dass Dritte (wie etwa Hilfsorganisationen), die zur Krisenabwehr und -bewältigung herangezogen werden, für die Behörde als Verwaltungshelfer tätig werden.
Dem Bundesheer sollen weitere Aufgaben zugewiesen werden. Da die Einbindung des Heeres einer Verfassungsbestimmung bedarf, ist auch die Zustimmung der Opposition nötig. Gleiches gilt auch für den Eingriff in Landeskompetenzen.
"Erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik wird mit dem Krisensicherheitsgesetz ein umfassender und gesamtstaatlicher Prozess zur Krisenbewältigung, aber auch zur Prävention definiert", erklärte dazu Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA.
Für Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) stellt das Krisensicherheitsgesetz "einen Meilenstein für die Krisenvorsorge und die österreichische Sicherheitsarchitektur dar. Das Gesetz schafft die Grundlagen, damit unser Heer die gesamtstaatlichen Akteure bei der Bewältigung von Krisen noch effektiver unterstützen kann."
Und Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hob hervor, dass Krisen sowohl eine gesundheitliche als auch eine soziale Dimension haben. "Menschen mit geringem Einkommen werden härter getroffen. Das hat Folgen für ihre Gesundheit, ihre Bildung, ihre Aufstiegschancen. Mit dem Krisensicherheitsgesetz ziehen wir die richtigen Schlüsse aus der Corona-Pandemie."
Zusammenfassung
- Das Krisensicherheitsgesetz geht am heutigen Donnerstag in Begutachtung.
- Nach rund einem Jahr Arbeit daran hatte die Koalition im vergangenen November einen Entwurf dafür vorgelegt.
- Eingearbeitet in den Entwurf wurden auch noch Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie und aus dem Ukraine-Krieg.
- Herzstück der Neuaufstellung ist die Einrichtung eines Bundeslagezentrums im Innenministerium.
- Definiert werden auch Mitwirkungs- Informations- und Teilnahmepflichten der Ressorts und der Länder.