Erst ab 18: Türkis-Grün verschärft Regeln fürs Heiraten
Entsprechende Maßnahmen waren bereits im Regierungsprogramm festgehalten, wurden bisher aber nicht umgesetzt. Erst vergangene Woche schoben sich ÖVP und Grüne die Schuld daran wechselseitig zu. Nun gibt es einen gemeinsamen Gesetzesentwurf, der großteils am 1. November in Kraft treten soll.
Für Justizministerin Alma Zadić (Grüne) ist dies ein "Beitrag im Kampf gegen Zwangsehen", hieß es in einer Aussendung. Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) sprach ebenfalls von einer "wichtigen Maßnahme gegen Kinder- und Zwangsehen".
Derzeit ist eine Heirat zwar grundsätzlich erst ab 18 Jahren erlaubt. Personen ab 16 dürfen aber auch dann heiraten, wenn ein Gericht sie auf ihren Antrag hin für ehefähig erklärt. Das muss es (ohne inhaltliche Prüfung) tun, wenn der künftige Ehegatte selbst bereits volljährig ist und der oder die Minderjährige für die Ehe reif erscheint; nötig ist dafür die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Heirat erst ab 18
Bei einer Verweigerung der Zustimmung wiederum kann das Gericht diese ersetzen, wenn keine gerechtfertigten Gründe dafür vorliegen. Diese Ausnahmen werden nun aufgehoben - geheiratet werden darf damit uneingeschränkt ab 18.
Begründet wird die Streichung laut den Erläuterungen zum Entwurf unter anderem mit einer Forderung von UNICEF nach einem weltweiten Ehealter von 18 Jahren.
Video: Wenn Kinder heiraten müssen
"Ich freue mich über diese Einigung, denn mit der Anhebung des unbedingten Ehealters auf 18 Jahre schützen wir junge Frauen und junge Männer in Österreich und sind im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards. Je jünger Menschen sind, die heiraten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das nicht freiwillig passiert, weil Kinder von ihren Eltern oder anderen Menschen unter Druck gesetzt werden", meinte Zadic. "Ich setze mich seit Jahren gegen diese Form der ehrkulturellen Gewalt ein und bin froh, dass die Justizministerin unserem Gesetzesvorschlag nach langem Drängen nun offensichtlich endlich zugestimmt hat", so Raab.
Eheverbot für Cousins und Cousinen
Ebenfalls geändert werden die Bestimmungen über Eheverbote. Künftig sollen diese auch zwischen Verwandten bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie gelten - nicht mehr möglich ist damit dann etwa eine Heirat zwischen Cousin und Cousine oder Nichte und Onkel. Gleiches soll auch für eingetragene Partnerschaften gelten.
In Fällen von Eheschließungen von Minderjährigen oder nahen Verwandten im Ausland müssen Gerichte prüfen, ob diese in Österreich anzuerkennen sind. Dabei müssen sowohl Kindeswohl als auch die sogenannte "ordre public Klausel" beachtet werden. Diese besagt, dass ausländische Rechtsbestimmungen nicht anzuwenden sind, wenn das Ergebnis nicht mit den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung vereinbar ist.
Zusammenfassung
- Die Regierung hat beschlossen, dass Eheschließungen nur noch ab 18 Jahren erlaubt sind und Ausnahmen für 16-Jährige gestrichen werden.
- Ehen zwischen Verwandten bis zur vierten Seitenlinie, einschließlich Cousins und Cousinen, werden verboten.
- Die Maßnahmen, die am 1. November in Kraft treten sollen, zielen darauf ab, Zwangsehen zu verhindern und stehen im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards.